Bundesagentur für Arbeit: Ab Januar 2017 werden Kindergeld und Kinderzuschlag erhöht


Bundesagentur für Arbeit (Deutschland)

28.12.2016, Das Kindergeld wird mit dem Jahreswechsel um monatlich 2 Euro angehoben. Damit werden für das 1. und 2. Kind jeweils 192 Euro pro Monat Kindergeld gezahlt, für das 3. Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind steigt das Kindergeld auf 223 Euro pro Monat. Die Auszahlungsbeträge werden für das Kindergeld automatisch angepasst und ab Januar 2017 ausgezahlt. Die Kindergeldberechtigten selbst müssen dazu nichts mehr veranlassen.


Auch der Kinderzuschlag steigt um bis zu 10 Euro auf dann maximal 170 Euro monatlich je Kind.

Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende unter gewissen Voraussetzungen für ihr unter 25 Jahre altes Kind erhalten. Dazu gehört z. B., dass dieses unverheiratet ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld erhalten und weitere Anspruchsvoraussetzungen (wie z. B. Mindesteinkommensgrenze, Höchsteinkommensgrenze) erfüllt sind. Ein gesonderter Antrag ist nötig.

Zusammen mit der bereits durchgeführten Erhöhung des Wohngeldes und der ab Januar beschlossenen Erhöhung des Kinderzuschlages besteht für Familien mit geringem Einkommen damit eine größere Chance, künftig nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen zu sein.


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ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit: Ab Januar 2017 werden Kindergeld und Kinderzuschlag erhöht


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