SIX Swiss Exchange publiziert am 3. März 2010 überarbeitete Regeln für die
Marktteilnehmer. Das neue Handelsreglement definiert die Zulassung von Effektenhändlern
an die Börse und regelt die Organisation des Handels sowie die Rechte und Pflichten der
Teilnehmer und deren Händler. Die Grundlage für das von der Schweizerischen
Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Regelwerk bildet das Bundesgesetz über die Börsen
und den Effektenhandel (BEHG).
Klare Struktur für mehr Benutzerfreundlichkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die SIX Swiss Exchange Teilnehmer sowie die
zugehörigen Weisungen wurden in den letzten Jahren laufend an neue Bedürfnisse angepasst
und haben dadurch an Übersichtlichkeit und Klarheit eingebüsst. Mit der nun
abgeschlossenen Gesamtrevision konnte der Umfang reduziert, die Struktur vereinfacht und
somit die Benutzerfreundlichkeit erhöht werden.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit der Rückführung des Aktienhandels
von der früheren virt-x/SWX Europe aus London nach Zürich im Mai 2009 auch die
Übergangsregeln des Transitional Rule Book für das Blue Chip Segment. Die Gesamtrevision
ersetzt beide per 1. April 2010 mit einem einzigen, den aktuellen Bedürfnissen
angepassten Regelwerk.
Grundlegende Überarbeitung
Die bisherigen Regeln wurden im Rahmen der Gesamtrevision überprüft und teilweise neu
definiert. Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen zählen die überarbeitete
Händlerprüfung und neue Regeln bei der Meldung von Abschlüssen in Effekten.
Die SIX Swiss Exchange Händlerprüfung besteht neu aus einzelnen Modulen und hinsichtlich
des Prüfungsumfangs werden die unterschiedlichen Zielgruppen der Prüfung berücksichtigt.
Ebenfalls neu ist, dass alle an der Börse registrierten Händler verpflichtet sind, bei
grösseren regulatorischen oder technischen Veränderungen, mindestens aber alle zwei
Jahre, einen webbasierten Auffrischungskurs zu absolvieren.
Mit dem neuen Regelwerk wurden auch die Bestimmungen zum Melden von Abschlüssen
grundsätzlich überarbeitet. Die ausführlichen Bestimmungen werden neu in einem eigenen
Meldereglement von SIX Swiss Exchange definiert. Das neue Meldereglement tritt nach einer
Konsultation bei den Effektenhändlern voraussichtlich Mitte 2010 in Kraft.
Auf der Webseite von SIX Swiss Exchange finden Sie ab sofort das neue Handelsreglement
mit den entsprechenden Weisungen: http://www.six-swiss-exchange.com/participants/
regulation/news_de.html.
Im Internet recherchierbar unter:
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Über SIX Swiss Exchange AG:
SIX Swiss Exchange ist eine der technologisch führenden Börsen der Welt. SIX
Swiss Exchange realisiert erstklassige Börsendienstleistungen und führt
Teilnehmer, Emittenten und Investoren auf einem effizienten und transparenten
Wertpapiermarkt zusammen. Neben der breiten Produktepalette überzeugt das
integrierte, vollautomatische Handels-, Clearing- und Settlement-System.
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abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr..
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