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SIX: Neues Handelsreglement für SIX Swiss Exchange
SIX Swiss Exchange AG
   
   

05.03.2010, Am 1. April 2010 tritt das neue Handelsreglement für die Marktteilnehmer von SIX Swiss Exchange mit den zugehörigen Weisungen in Kraft. Das Regelwerk löst die bisherigen Bestimmungen ab. Die aktualisierten und übersichtlicher gestalteten Regeln sorgen für mehr Benutzerfreundlichkeit.

SIX Swiss Exchange publiziert am 3. März 2010 überarbeitete Regeln für die 
Marktteilnehmer. Das neue Handelsreglement definiert die Zulassung von Effektenhändlern 
an die Börse und regelt die Organisation des Handels sowie die Rechte und Pflichten der 
Teilnehmer und deren Händler. Die Grundlage für das von der Schweizerischen 
Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Regelwerk bildet das Bundesgesetz über die Börsen 
und den Effektenhandel (BEHG).

Klare Struktur für mehr Benutzerfreundlichkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die SIX Swiss Exchange Teilnehmer sowie die 
zugehörigen Weisungen wurden in den letzten Jahren laufend an neue Bedürfnisse angepasst 
und haben dadurch an Übersichtlichkeit und Klarheit eingebüsst. Mit der nun 
abgeschlossenen Gesamtrevision konnte der Umfang reduziert, die Struktur vereinfacht und 
somit die Benutzerfreundlichkeit erhöht werden.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit der Rückführung des Aktienhandels 
von der früheren virt-x/SWX Europe aus London nach Zürich im Mai 2009 auch die 
Übergangsregeln des Transitional Rule Book für das Blue Chip Segment. Die Gesamtrevision 
ersetzt beide per 1. April 2010 mit einem einzigen, den aktuellen Bedürfnissen 
angepassten Regelwerk.

Grundlegende Überarbeitung

Die bisherigen Regeln wurden im Rahmen der Gesamtrevision überprüft und teilweise neu 
definiert. Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen zählen die überarbeitete 
Händlerprüfung und neue Regeln bei der Meldung von Abschlüssen in Effekten.

Die SIX Swiss Exchange Händlerprüfung besteht neu aus einzelnen Modulen und hinsichtlich 
des Prüfungsumfangs werden die unterschiedlichen Zielgruppen der Prüfung berücksichtigt. 
Ebenfalls neu ist, dass alle an der Börse registrierten Händler verpflichtet sind, bei 
grösseren regulatorischen oder technischen Veränderungen, mindestens aber alle zwei 
Jahre, einen webbasierten Auffrischungskurs zu absolvieren.

Mit dem neuen Regelwerk wurden auch die Bestimmungen zum Melden von Abschlüssen 
grundsätzlich überarbeitet. Die ausführlichen Bestimmungen werden neu in einem eigenen 
Meldereglement von SIX Swiss Exchange definiert. Das neue Meldereglement tritt nach einer 
Konsultation bei den Effektenhändlern voraussichtlich Mitte 2010 in Kraft.

Auf der Webseite von SIX Swiss Exchange finden Sie ab sofort das neue Handelsreglement 
mit den entsprechenden Weisungen: http://www.six-swiss-exchange.com/participants/
regulation/news_de.html.
Im Internet recherchierbar unter:
- www.aktuellenews.ch
- www.help.ch
- www.pressemappe.ch

Über SIX Swiss Exchange AG:
SIX Swiss Exchange ist eine der technologisch führenden Börsen der Welt. SIX 
Swiss Exchange realisiert erstklassige Börsendienstleistungen und führt 
Teilnehmer, Emittenten und Investoren auf einem effizienten und transparenten 
Wertpapiermarkt zusammen. Neben der breiten Produktepalette überzeugt das 
integrierte, vollautomatische Handels-, Clearing- und Settlement-System. 

SIX Swiss Exchange ist ein Unternehmen von SIX Group. SIX Group bietet weltweit 
erstklassige Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und -
abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr.. 
 
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