ÖAMTC rät: Keine Mietwagenbuchung ohne Checkliste


ÖAMTC

11.07.2013, Vom Preisvergleich über die Fahrzeugkontrolle bis zur Kreditkartenabrechnung.


"Probleme mit dem Mietwagen" - dieses Ärgerthema steht am Ende jeder Urlaubssaison weit oben auf den Beschwerde-Hitlisten. "Keine Mietwagenbuchung ohne eine gesunde Portion Skepsis und eine Checkliste", lautet das Rezept von ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner gegen den Urlaubsfrust mit dem fahrbaren Untersatz. Die Clubexpertin fasst zusammen, welche Checklisten-Häkchen bei einer Mietwagenbuchung unbedingt gemacht werden sollten.

1.) Preisvergleich: Erst ein Blick auf die Geschäftsbedingungen und den Versicherungsschutz garantiert das beste Gesamtpaket. Auch Extrakosten für Kindersitz, Navi oder Gepäckträger sollten bei der Buchung verglichen werden. "Zusätzliche Kosten können auch anfallen, wenn ein bestimmtes Mindestalter des Lenkers nicht erreicht ist oder noch andere Personen ans Steuer wollen", erklärt Renner.

2.) Vertrag und Dokumente prüfen: "Welche Dokumente brauche ich für den Mietvertrag - z. B. einen Internationalen Führerschein, gibt es Mietbedingungen für den Lenker, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und verstehe ich den Mietvertrag in allen Punkten", fasst Renner die wesentlichen Fragen zusammen, die man sich als Kunde rechtzeitig stellen sollte.

3.) Für den Fall der Fälle Europäischen Unfallbericht einpacken: "Der Europäische Unfallbericht sollte bei einem Unfall immer ausgefüllt werden. Er ist inklusive Übersetzungshilfen beim ÖAMTC erhältlich", so Renner. Auch der Vermieter muss bei Unfall, Panne oder Diebstahl informiert werden.

4.) Fahrzeugkontrolle bei der Übernahme: Sichtbare Mängel muss man sofort dokumentieren und vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. "Wer diesen Punkt missachtet, riskiert nachträgliche Reklamationen des Vermieters", warnt die ÖAMTC-Expertin. Auch die Tankregelung ist wichtig - meist gilt Übergabe und Rückgabe mit vollem Tank. In Ländern mit Vignettenpflicht muss außerdem die Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht sein.

5.) Mitführpflichten beachten: Gesetzliche Mitführpflichten im Urlaubsland gelten auch für Mietautos. "Leider statten die Mietwagenunternehmen ihre Fahrzeuge oft nicht entsprechend aus. Bei einer Verkehrskontrolle haftet der Lenker", sagt die ÖAMTC-Expertin. Infos zu jeweiligen Mitführpflichten findet man unter www.oeamtc.at/laenderinfo

6.) Nach dem Urlaub Kreditkartenabrechnung kontrollieren: Es gibt Mietwagenfirmen, die sich vertraglich die automatische Kreditkarten-Abbuchung von Verkehrsstrafen oder nicht bezahlten Parkgebühren vorbehalten. "Oft wird dann noch ungefragt eine Bearbeitungsgebühr abgebucht", schildert die ÖAMTC-Expertin eine ärgerliche Praxis.


Medienkontakt:


ÖAMTC Tel.: 01 71199 21218 Mobil: 0664 613 1218

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung ÖAMTC rät: Keine Mietwagenbuchung ohne Checkliste


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