Pressemitteilung
Einheitliche Benutzerführung für die SBB-Billettautomaten im ZVV-Gebiet

Schweizerische Bundesbahnen SBB

24.09.2018, Die SBB passt den Bedienungsablauf ihrer rund 200 Billettautomaten im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) an. In der Nacht auf den 2. Oktober 2018 stellt sie die Benutzerführung auf den Automaten auf den nationalen Standard um.

Neu ist der 9-Uhr-Tagespass des ZVV auf der Startseite aller SBB-Billettautomaten im Verbundgebiet verfügbar. Billette für Kurzstrecken, Stadt- und Lokalnetze können nach der gleichen Logik wie andere Strecken gekauft werden. Damit bietet die SBB den Kundinnen und Kunden in der gesamten Schweiz eine einheitliche Benutzerführung an ihren Billettautomaten an. Dies ist ein erster Schritt, um die Benutzerführung über alle Verkaufskanäle anzugleichen.

Monatsabos auf dem SwissPass in drei Klicks erneuern
Seit Anfang September ist die Erneuerung der ZVV-Monatsabos und 9-Uhr-Monatspässe wesentlich einfacher. Nach dem Erstkauf reichen für die monatliche Erneuerung künftig drei Klicks. Dafür muss der Swiss Pass am Automaten lediglich gescannt werden. Nach zwei weiteren Schritten ist das Abonnement verlängert.


Medienkontakt:
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Hilfikerstrasse 1
3000 Bern 65
Tel.: +41 51 220 11 11

24.09.2018 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB

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Über Schweizerische Bundesbahnen SBB

Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.





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