Pressemitteilung
BAG: Wachstum der Gesundheitskosten - Mittlere Krankenkassenprämie steigt um 1.2 Prozent

Bundesamt für Gesundheit BAG

24.09.2018, Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 1.2 Prozent. Die Erhöhung variiert je nach Kanton zwischen -1.5 und 3.6 Prozent. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren sinkt, weil das Parlament entschieden hat, diese Altersgruppe zu entlasten. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet.

Die mittlere Prämie entspricht der durchschnittlichen Prämienbelastung pro Person und reflektiert die effektiv bezahlten Prämien besser als die Standardprämie. Sie schliesst alle in der Schweiz bezahlten Prämien ein. Sie berücksichtigt zum einen, dass die grosse Mehrheit der Versicherten eine Wahlfranchise, ein spezielles Prämienmodell mit eingeschränkter Arztwahl oder eine Kombination von beiden gewählt hat. Zum anderen sind auch die Prämien der jungen Erwachsenen und der Kinder eingerechnet. Die bisher verwendete Standardprämie galt nur für Erwachsene mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung. Diese Prämie wird aber nur noch von knapp jeder fünften erwachsenen Person gewählt und ist deshalb nicht mehr repräsentativ. 2005 wählten noch rund die Hälfte der Versicherten die Standardprämie.

Erhöhung unter dem Durchschnitt
Die Erhöhung um 1.2 Prozent liegt unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Die mittlere Prämie ist seit 2008 jährlich um 3.5 Prozent und seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 jährlich um 3.9 Prozent gestiegen.

In 6 Kantonen (AI, AR, FR, GL, UR, ZG) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der mittleren Prämie bei bis zu 0.5 Prozent, in 4 Kantonen (JU, NE, TI, VS) über 2 Prozent. In den übrigen 16 Kantonen (AG, BE, BL, BS, GE, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, VD, ZH) liegt sie zwischen 0.5 und 2 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit hat alle Prämien für ein ganzes Jahr genehmigt.

Entlastung der Prämien für junge Erwachsene
2016 hat das Parlament beschlossen, die jungen Erwachsenen von 19 - 25 Jahren beim Risikoausgleich um 50 Prozent zu entlasten. Diese Massnahme gilt ab 2019 und erlaubt es den Versicherern, die Prämien in dieser Alterskategorie zu senken. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen beträgt CHF 274.1, 15.6 Prozent weniger als im vergangenen Jahr.

Diese Entlastung der 19 - 25-Jährigen wird durch eine Erhöhung des Risikoausgleichs bei den erwachsenen Versicherten finanziert, deren Prämien aufgrund dieser Umverteilung mit 2.4 Prozent (CHF 8.90) etwas stärker steigen. Die mittlere Prämie der Kinder beträgt 100.9 Franken, das bedeutet eine Erhöhung um 2.4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Prämien steigen mit den Kosten
Aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts steigen die Kosten im Gesundheitswesen und damit die Prämien der Krankenkassen weiter an. Die Kostenentwicklung der letzten Jahre ist auch darauf zurückzuführen, dass die Menge an medizinischen Leistungen in einem Masse zunimmt, das sich medizinisch nicht begründen lässt. Um den Anstieg der Gesundheitskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen, hat der Bundesrat Mitte September ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Ein zweites Paket folgt 2019. Die Massnahmen basieren auf Empfehlungen einer international besetzten Expertengruppe.

Wechsel der Grundversicherung
Bis Ende Oktober müssen die Krankenversicherer ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.

Priminfo.ch
Auf www.priminfo.ch steht der Bevölkerung ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind die vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aller Krankenversicherer für 2019. Die Versicherten finden auf www.priminfo.ch die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotential berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktuellem Krankenversicherer. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann beim Krankenversicherer online eine Offerte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden. Dabei entstehen keine Vermittlungskosten.

Prämienberatung
Die Dokumentation "Prämienberatung" liefert Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden. Das BAG stellt auf www.priminfo.ch überdies Prämienübersichten zur Verfügung. Diese können auch in Papierform beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.

Hotline
Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können. Unter folgenden Telefonnummern erhalten sie Auskunft in drei Landessprachen: Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03 Alle Prämiendaten können überdies vom Open-Data-Portal www.opendata.swiss heruntergeladen werden.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

24.09.2018 | von Bundesamt für Gesundheit BAG

--- ENDE Pressemitteilung BAG: Wachstum der Gesundheitskosten - Mittlere Krankenkassenprämie steigt um 1.2 Prozent ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.





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