Pressemitteilung
Stiftung für Konsumentenschutz: Die Billag-Mehrwertsteuer wird zurückerstattet

Stiftung für Konsumentenschutz

14.11.2018, Das Bundesgericht heisst die vier Musterklagen des Konsumentenschutzes und seiner beiden Partnerorganisationen FRC und ACSI teilweise gut: Es verpflichtet das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) dazu, den Klägern die im Zeitraum zwischen 1. Januar 2010 und 15. Juni 2015 zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer (MWST) zurückzuerstatten. Unter dem Eindruck dieses Urteils und mehrerer politischer Vorstösse will der Bund die Mehrwertsteuer in Form einer Pauschale an alle Haushalte zurückzahlen.

Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil vom 2. November 2018 den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 teilweise: Den vier Musterklägern der Konsumentenorganisationen müssen die zwischen 1. Januar 2010 und 15. Juni 2015 zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückerstattet werden.

Alle Haushalte profitieren von diesem Urteil
Das BAKOM hat für diese Musterklagen den Rechtsweg voll ausgeschöpft, um eine Rückerstattung zu vermeiden. Damit hat es erreicht, dass es die zu Unrecht eingezogene Mehrwertsteuer statt rückwirkend auf zehn Jahre lediglich für gut fünf Jahre zurückzahlen muss. Dennoch: Angesichts dieses Urteils und des politischen Drucks lenkt das BAKOM nun in die zentrale Forderung des Konsumentenschutzes ein: In Form einer pauschalen Gutschrift profitieren alle 3.7 Mio Haushalte in der Schweiz von diesem Urteil. Die Höhe der Pauschale bestimmt der Gesetzgeber, sie wird sich vermutlich zwischen Fr. 50.- und 70.- bewegen. Die Auszahlung wird über die Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe (nur noch bis Ende 2018 ist die Billag für das Inkasso zuständig) erfolgen.

Die Konsumentenorganisationen begrüssen diese Entscheidung: Aus Praktikabilitäts- und Zeitgründen ist nichts daran auszusetzen, dass die Rückerstattung in Form einer Pauschale geschieht. Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: «Von Beginn weg war unser Ziel die Rückerstattung an alle. Wir sind mit diesem Resultat sehr zufrieden!»

Gebührenzahler müssen Gesetzesgrundlage abwarten
Das BAKOM benötigt für die pauschale Rückerstattung allerdings eine gesetzliche Grundlage, die sie in den nächsten Monaten ausarbeiten und baldmöglichst in den Gesetzgebungsprozess speisen will. Bis die Gebührenzahler die ihnen zustehende MWST endlich gutgeschrieben erhalten, werden also noch etliche Monate vergehen.

Rückerstattungsgesuche sistiert
Wer beim Konsumentenschutz oder bei einer alliierten Konsumentenschutz-Organisation ein ausdrückliches Rückerstattungsgesuch gestellt hat, muss ebenfalls die gesetzliche Regelung für die Rückerstattung abwarten. Die Gesuche werden sistiert. Sollte der Gesetzgeber das Geschäft unverhältnismässig lange nicht behandeln oder sich wider Erwarten gegen eine pauschale Rückerstattung entscheiden, wird der Konsumentenschutz die Gesuche allerdings reaktivieren und durchsetzen.


Medienkontakt:
Sara Stalder
078 710 27 13

14.11.2018 | von Stiftung für Konsumentenschutz

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