Pressemitteilung
Sunrise Generalversammlung: Dividende von CHF 4.20 pro Aktie genehmigt

Sunrise GmbH

11.04.2019, Die Aktionäre der Sunrise Communications Group AG sind an der heutigen ordentlichen Generalversammlung in Zürich den Anträgen des Verwaltungsrats in allen Punkten ausser der Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals gemäss Artikel 3a der Statuten gefolgt. An der Veranstaltung nahmen 237 Aktionäre teil, die mit den vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertretenen Stimmen insgesamt 61.94% des Aktienkapitals vertraten (eingetragener Bestand 77.89%).

Wahlen
Die zur Wiederwahl vorgeschlagenen bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats, Peter Schöpfer, Jesper Ovesen, Robin Bienenstock, Ingrid Deltenre, Michael Krammer, Christoph Vilanek und Peter Kurer wurden für ein weiteres Jahr in ihrem Amt bestätigt. Ferner wurde Herr Ingo Arnold von der Generalversammlung für ein Jahr als weiteres Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt.

Die Generalversammlung wählte Peter Kurer für eine weitere Amtsdauer als Präsidenten des Verwaltungsrats.

Die Generalversammlung bestätigte zudem Peter Schöpfer als Vorsitzenden des Vergütungsausschusses und wählte die Mitglieder des Ausschusses gemäss Antrag.

In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Generalversammlung bestätigte der Verwaltungsrat einerseits Peter Schöpfer als Vizepräsidenten und andererseits die bisherigen Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Dividende von CHF 4.20 pro Aktie – Dividendenrendite von 5.86 %

Der Lagebericht, die konsolidierte Jahresrechnung und die statutarische Jahresrechnung der Sunrise Communications Group AG für das Geschäftsjahr 2018 wurden genehmigt. Die Aktionäre stimmten ausserdem dem Antrag des Verwaltungsrats zu, eine Dividende von CHF 189.3 Mio. respektive CHF 4.20 pro dividendenberechtigte Aktie auszuzahlen, was einer Dividendenrendite von 5.86 % auf den Schlusskurs vom 9. April 2019 entspricht.

Die Generalversammlung stimmte dem Vergütungsbericht 2018 zu und genehmigte den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2020 sowie den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020. Die Aktionäre genehmigten schliesslich den erhöhten maximalen Gesamtbetrag der Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019.

Die Aktionäre stimmten ausserdem dem Antrag des Verwaltungsrats zur Wahl der Anwaltskanzlei Keller KLG, Zürich, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu.

Die Generalversammlung genehmigte zudem die Wiederwahl der Ernst & Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019.

Statutenänderungen
Die Generalversammlung hat die Herabsetzung und Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals gemäss

Artikel 3a der Statuten abgelehnt (s. auch Medienmitteilung von heute, 12.40 Uhr). Die Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals für Mitarbeiterbeteiligungen gemäss Artikel 3b der Statuten wurde gutgeheissen. Ebenfalls genehmigt wurden die Statutenänderungen bezüglich der allgemeinen Grundsätze der Vergütung und die Sitzverlegung. Zur Übernahme von UPC Schweiz

An der Generalversammlung informierten Peter Kurer und Olaf Swantee über die Übernahme von UPC Schweiz, welche im Februar angekündigt worden war. Sie wiesen darauf hin, dass Sunrise auch nach der Akquisition von UPC Schweiz über eine konservative Kapitalstruktur verfügen wird.

Namentlich ermöglicht die Kapitalerhöhung aufgrund der weiterhin tiefen Verschuldung die Fortsetzung einer progressiven Dividendenpolitik, in der Sunrise für die nächsten Jahre weiterhin jährlich steigende Dividende anstrebt.


Medienkontakt:
Therese Wenger
0800 333 000
media@sunrise.net

11.04.2019 | von Sunrise GmbH

--- ENDE Pressemitteilung Sunrise Generalversammlung: Dividende von CHF 4.20 pro Aktie genehmigt ---

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