Pressemitteilung
Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit IZA: SRK fordert Erhöhung der IZA-Mittel gemäss Parlamentsentscheid

Verein Schweizerisches Rotes Kreuz

24.02.2020, Bern - Der Bundesrat hat am 19.Februar 2020 die Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit (IZA) 2021-2024 publiziert. Der Bundesrat will die IZA der Schweiz auch künftig in den Dienst der Armutsbekämpfung stellen, den Klimaschutz fördern und enger mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten. Das SRK begrüsst die Botschaft grundsätzlich, fordert aber eine Aufstockung der Mittel auf mindestens 0,5% des Bruttoinlandeinkommens, wie vom Parlament beschlossen.

Erstmals hat der Bundesrat die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) einer fakultativen Vernehmlassung unterzogen. Mit der nun vorliegenden, überarbeiteten Botschaft 2021-2024 ist das SRK weitgehend einverstanden. Verschiedene Präzisierungen, die es im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte, wurden aufgenommen. Insbesondere begrüsst das SRK, dass sich die IZA-Botschaft nun noch stärker an den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung orientiert und dass die Armutsbekämpfung im Fokus der IZA bleibt.

Erhöhung der Mittel nötig

Als reiches Land, das von Konflikten und grösseren Naturkatastrophen verschont ist und von der Globalisierung stark profitiert, trägt die Schweiz eine spezielle Verantwortung dafür, weniger privilegierte Menschen und Gemeinschaften in ihrem Entwicklungsbestreben zu unterstützen. Das Parlament hat 2011 entschieden, 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung unseres Landes dafür einzusetzen. Mit der Unterzeichnung der UNO- Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung hat die Schweiz versprochen, mittelfristig sogar 0,7 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung in die IZA zu investieren. Mit der vorliegenden Botschaft schlägt der Bundesrat vor, bei den aktuell 0,46% zu bleiben - damit würde die Schweiz ihre Versprechen nicht halten. Das SRK fordert, die zugesagten Ziele einzuhalten.

Expertise der Hilfswerke weiterhin wichtig

Das Bestreben des Bundesrates, enger mit dem Privatsektor zusammenzuarbeiten, unterstützt das SRK grundsätzlich, sofern es klaren Kriterien folgt. Denn es ist der Überzeugung, dass die Herausforderungen der Zukunft nur gemeinsam mit der Wirtschaft gelöst werden können. Ziel dieser Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der globalen Armut muss aber immer die Stärkung der Verletzlichsten sowie die Verbesserung ihrer Lebensgrundlagen und Perspektiven sein. Die Schweizer Hilfswerke mit ihrer anerkannten Erfahrung und Expertise müssen die bevorzugten Partner bei der Umsetzung bleiben. Das SRK ist hier prädestiniert, denn es ist weltweit sehr gut verankert in seinem Netz von 192 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das SRK ist daher besorgt darüber, dass der Bund die Beiträge für bewährte Hilfsorganisationen gekürzt hat, im Falle des SRK um 20% von CHF 10 auf 8 Millionen jährlich. Eine Verzettelung der Mittel führt zu weniger Wirksamkeit, Qualität und Effizienz der Schweizer IZA. Das SRK ist der Meinung, dass der Bund seine Mandate und Beiträge nur an jene Organisationen vergeben soll, die anerkannt gute Qualität und Wirkung in den Entwicklungsländern erzielen.

Langfristiges Engagement unentbehrlich

Eine stabile Welt, in der es möglichst vielen Menschen gut geht, ist im Interesse der Schweiz und trägt zu unserem Wohlstand und unserer Sicherheit bei. Wirksame Entwicklungszusammenarbeit verbessert die lokalen Lebensperspektiven und ist eine Investition in künftige Generationen. Dies erfordert ein langfristiges Engagement, das sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung orientiert. Vor diesem Hintergrund darf die IZA nicht davon abhängig gemacht werden, wie stark Flucht und Abwanderung eines Landes die Schweiz betreffen. Zielführend ist es, sich direkt vor Ort in den betroffenen Regionen zu engagieren und stark betroffene Aufnahmeländer bei der Bewältigung der Migration zu unterstützen. Das SRK ist der Meinung, dass die Schweiz ihre Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den Dienst der Armutsreduktion und nicht der Migrationspolitik stellen muss.

Klimafinanzierung über zusätzliche Mittel

Das SRK begrüsst, dass der Schweizer Beitrag zum Klimaübereinkommen von Paris als prominentes Ziel der IZA definiert wird. Dazu braucht es jedoch wie in Paris versprochen zusätzliche Mittel. Der Rahmenkredit der IZA darf nicht für Klimamassnahmen beansprucht werden, da damit der Armutsbekämpfung knappe Mittel entzogen werden.

Humanitäre und langfristige Hilfe verbinden

Die Botschaft des Bundesrats sieht vor, im Bereich der Humanitären Hilfe den Anteil der kurzfristigen Nothilfe auf Kosten der mittelfristigen Präventions- und Wiederaufbaumassnahmen zu erhöhen. Das SRK ist mit seinen Partnern der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vor, während und nach einer Katastrophe vor Ort. Seine langjährige Erfahrung zeigt, wie wichtig die Stärkung der lokalen Partner ist. Erst mit der Verknüpfung von Prävention, humanitärer Nothilfe sowie längerfristiger Entwicklungszusammenarbeit entsteht ein grösstmöglicher Nutzen. Vor diesem Hintergrund fordert das SRK von der IZA der Schweiz einen Ansatz, bei dem humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einander ergänzen und stärken.

Kontakt:

Sabine Zeilinger

Mediensprecherin SRK

+41 58 400 44 10, +41 79 337 53 93

sabine.zeilinger@redcross.ch

24.02.2020 | von Verein Schweizerisches Rotes Kreuz

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Über Verein Schweizerisches Rotes Kreuz

Das SRK ist eine Hilfsorganisation, die sich auszeichnet durch die Grundsätze ihres Handelns, ihre lange Erfahrung, die Breite ihres Wirkens, die Einbettung in eine weltweite Bewegung.

Das Schweizerische Rote Kreuz vereinigt wie kein anderes Hilfswerk eine Vielfalt von Stärken in den Bereichen Gesundheit, Integration und Rettung unter einem Dach. Das SRK umfasst 24 Kantonalverbände und vier Rettungsorganisationen, zwei Institutionen sowie die Geschäftsstelle SRK.

Das SRK ist ein privatrechtlicher Verein gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch. Nach Vorbild der Eidgenossenschaft ist das SRK föderalistisch strukturiert und dezentral organisiert.

Oberstes Organ des SRK ist die Rotkreuzversammlung, die sich aus 97 Delegierten der Mitgliedorganisationen des SRK zusammensetzt (64 Vertreter/innen der Rotkreuz-Kantonalverbände, 33 Vertreter/innen der Rettungsorganisationen).

Das oberste Leitungsorgan des SRK ist der Rotkreuzrat, der maximal zwölf Mitglieder zählt. Der/die Präsident/in präsidiert den Rotkreuzrat und repräsentiert das Schweizerische Rote Kreuz nach aussen.


Quellen:
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