Pressemitteilung
Regierung des Fürstentums Liechtenstein bedankt sich für den geleisteten Einsatz

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

30.03.2020, Vaduz (ots) - Bislang wurden insgesamt 60 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf das Coronavirus getestet. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die Regierung bedankt sich bei allen für den bisher geleisteten Einsatz.

Die Bewältigung der Krise, die durch die Coronavirus-Epidemie ausgelöst wurde, ist hat beispiellose Massnahmen in Liechtenstein und weltweit notwendig gemacht. Diese getroffenen Massnahmen sind drastisch und einschneidend. Diese Massnahmen sind aber notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und damit eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Es sind tiefgreifende Entscheidungen mit grosser Tragweite, für unsere Gesellschaft, für unsere Wirtschaft und somit für jeden einzelnen von uns.

Die Regierung bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren grossen Einsatz. Der Dank richtet sich an den Corona-Stab für die wertvolle Arbeit. Ein ganz besonderer Dank geht auch an alle Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind. Die Mitarbeitenden des Landesspitals, die Ärztinnen und Ärzte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arztpraxen und in den Pflegeeinrichtungen leisten eine enorm wichtige Arbeit für uns alle. Ihr Einsatz ist in diesen Zeiten unverzichtbar.

"Ein besonderer Dank gebührt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ladengeschäften und in den Supermärkten. Sie sorgen dafür, dass wir uns mit den lebensnotwendigen Dingen eindecken können und bewältigen gerade eine sehr hohe Arbeitslast. Und dies, wie ich höre, freundlich und zuvorkommen. Für die Regierung ist es elementar, dass die öffentliche Verwaltung funktioniert und die Schalter offen bleiben. Ich danke auch allen Mitarbeitenden in der Landesverwaltung sowie den Gemeinden für ihren Einsatz in diesen Zeiten. Die gegenwärtige Krise hat eine grosse Solidarität ausgelöst. All jenen, die im zivilgesellschaftlichen Bereich oder in der Nachbarschaftshilfe einen Beitrag leisten, danke ich ebenfalls herzlich. Ohne dieses Engagement ginge es nicht", so Regierungschef Adrian Hasler.

Massnahmenpaket für die Wirtschaft wird rege genutzt

Seit 23. März 2020 ist das Ausfallgarantiegesetz in Kraft. Bis heute sind bereits 105 Kreditanträge mit einem Volumen von CHF 8.7 Mio. eingegangen. Die Liechtensteinische Landesbank konnte bereits 55 Kreditanträge mit einem Betrag von CHF 5.6 Mio. genehmigen. "Damit konnten vielen Unternehmen sehr schnell mit liquiditätssichernden Krediten geholfen werden. Die Landesbank hat in kürzester Zeit die erforderlichen Prozesse aufgebaut, Mitarbeiter geschult und diese für die Kreditbearbeitung eingesetzt. Ich danke der LLB für die in kürzester Zeit geleistete Arbeit und die sehr rasche Bearbeitung der eingehenden Kreditgesuche", so Regierungschef Adrian Hasler.

In der Anwendung des Gesetzes ergeben sich verschiedene Auslegungsfragen die die Liechtensteinische Landesbank mit dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen diskutiert und nach Lösungen sucht. So hat die Regierung beschlossen, dass der Begriff "liechtensteinische Gewerbebewilligung" gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. b) des Ausfallgarantiegesetzes dahingehend ausgelegt wird, dass hierunter Bewilligungen nach dem Gewerbegesetz sowie spezialgesetzliche Bewilligungen und Konzessionen verstanden werden.

Im Bereich der Kurzarbeit, bei welcher die Regierung am 17. März mittels Verordnung die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung aufgrund von Corona-Pandemie-Fälle gelockert hat, sind mittlerweile rund 600 Anträge beim Amt für Volkswirtschaft eingegangen. Für die Unterstützung von Einzel- und Kleinstunternehmen, welche von den behördlich angeordneten Betriebsschliessungen direkt betroffen sind (Härtefälle), gibt es bereits rund 200 Anträge. Die letzte Woche aufgeschaltete Hotline für Unternehmer wird stark nachgefragt und es werden täglich hunderte Anfragen beantwortet. Mittlerweile sind beim Amt für Volkswirtschaft rund 40 Personen ganz oder teilweise in die Abarbeitung der Anfragen involviert. "Was hier seitens der betroffenen Stellen, insbesondere aber im Amt für Volkswirtschaft, in kurzer Zeit aufgebaut wurde und geleistet wird, verdient grössten Respekt und es zeigt, dass zusammenstehen und sich für die Wirtschaft in Liechtenstein einsetzen mehr ist, als ein Lippenbekenntnis" so Wirtschaftsminister Daniel Risch. Aktuell wird seitens des Wirtschaftsministeriums und der Task Force Wirtschaft an einer Erweiterung und Optimierung des Massnahmenpakets gearbeitet.

Hotlines zum Thema Coronavirus

Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus

Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung T +423 236 73 46 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten

Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb

T +423 236 70 40 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten

Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung T +423 236 69 43 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten

Landesspital / Notfälle

T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.

Hotline für Tests

T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.

Corona-Anlaufstellen der Gemeinden / für Nachbarschaftshilfe T +423 340 11 11 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten

Allgemeine Fragen

T+423 236 76 82 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot)

und/oder

- Fieber von mindestens 38°C

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: +423 235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19

30.03.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

--- ENDE Pressemitteilung Regierung des Fürstentums Liechtenstein bedankt sich für den geleisteten Einsatz ---

Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.


Quellen:
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