Pressemitteilung
Raumkonzept Liechtenstein mit Leitlinien für die räumliche Entwicklung in Liechtenstein - Fürstentum Liechtenstein

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

09.04.2020, Vaduz (ots) - Das von der Regierung verabschiedete Raumkonzept Liechtenstein enthält wichtige Leitlinien für die raumwirksamen Tätigkeiten im Land. Als übergeordneter Orientierungsrahmen fördert es die Zusammenarbeit über räumliche, fachspezifische und institutionelle Grenzen hinweg. Das Raumkonzept basiert auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und verfolgt das Ziel, künftigen Generationen einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum sowie eine intakte Landschaft zu hinterlassen.

Grundlage für Überarbeitung des Landesrichtplans

So bildet das Raumkonzept auch die Basis für die Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans. Die Strategien und Handlungsansätzen des Raumkonzepts werden in die anstehende Überarbeitung einfliessen. Die Umsetzung erfolgt im Zusammenspiel mit den Ämtern, Gemeinden und den Nachbarregionen. So ist beispielsweise der Wirtschaftsstandort auf gute Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen angewiesen. Die überörtliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Nachbarregionen in raum- und verkehrsplanerischen Fragen soll intensiviert, bestehende Standortvorteile sollen genutzt werden. Die Siedlungsentwicklung geht das Land zusammen mit den Gemeinden gezielt und geordnet an. Land und Gemeinden sorgen auf der Grundlage des Raumkonzepts für eine qualitativ hochwertige bauliche und freiräumliche Entwicklung nach innen. Auch die Ernährungssicherheit und der Schutz der Kulturlandschaft werden im Konzept als wichtige Standortfaktoren berücksichtigt. Mit einer möglichst konzentrierten Siedlungsentwicklung soll erreicht werden, dass der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Radverkehr eine grössere Bedeutung in der Gesamtmobilität erhalten. Eine weitere Stossrichtung des Raumkonzepts zielt auf die Natur-, Kultur- und Berglandschaften, die in ihren ökologischen Funktionen erhalten und gestärkt werden sollen. So ist unter anderem vorgesehen, die naturnahen Erholungs- und Tourismusgebiete umwelt- und landschaftsverträglich weiterzuentwickeln.

Gezielte und gesteuerte räumliche Entwicklung

Das Raumkonzept enthält eine Analyse der heutigen raumrelevanten Gegebenheiten sowie der Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte. Daraus werden die massgebenden Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Lebensqualität, Wirtschaftsstandort und Siedlungsqualität abgeleitet. Basierend auf diesen Herausforderungen sind die Ziele für die angestrebte räumliche Entwicklung definiert worden. Durch die Strukturierung nach Raumtypen werden die Ziele differenziert den drei Siedlungs- sowie den drei Landschaftsräumen des Landes zugeordnet. Definiert werden im Raumkonzept auch die Handlungsräume, in denen eine Koordination der planerischen Aktivitäten und raumwirksamen Tätigkeiten über Grenzen hinweg besonders wichtig sind. Diese Koordination mit den Gemeinden und Nachbarregionen erfolgt durch das Land. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu festigen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ausserdem sind die Beziehungsnetze zu den angrenzenden Gebieten ein wichtiger Bestandteil der räumlichen Entwicklung. Liechtenstein kann seine Interessen über diese Beziehungsnetze einbringen und sich positionieren. Zentral sind dabei die Beziehungen zu und Kooperationen mit den Nachbarländern bzw. mit den Schweizer Kantonen St. Gallen und Graubünden sowie mit dem österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport

Roland Moser, Persönlicher Mitarbeiter des

Regierungschef-Stellvertreters

T +423 236 76 68

09.04.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

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Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.


Quellen:
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