Pressemitteilung
swissuniversities und Elsevier schliessen Read&Publish-Vereinbarung ab

swissuniversities

27.05.2020, Bern (ots) - swissuniversities und Elsevier haben eine neue transformative Pilotvereinbarung getroffen. Diese bietet Zugang zu Forschungstexten und ermöglicht Open Access Publishing in der Schweiz. Die Vereinbarung ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken (Consortium of Swiss Academic Libraries, CSAL) und Elsevier, einem globalen, auf Naturwissenschaften und Gesundheit spezialisierten Informationsanalyse-Unternehmen. Yves Flückiger, Präsident von swissuniversities und Leiter des Verhandlungsteams, zur Vereinbarung: "Bis 2024 wollen wir Open Access vollumfänglich sicherstellen. Die vorliegende Vereinbarung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu diesem Ziel."

Im Rahmen der Vereinbarung haben alle angeschlossenen Institutionen von swissuniversities, alle weiteren Mitglieder des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken sowie die angeschlossenen Forschenden schweizweit jederzeit Zugang zur Freedom Collection und zu ScienceDirect, der führenden Plattform von Elsevier für wissenschaftliche, im Peer- Review-Verfahren veröffentlichte Literatur. Forschende, die einer dem Konsortium angeschlossenen Institution angehören, haben via ScienceDirect Zugang zu 16 Millionen Publikationen aus über 2500 Zeitschriften, die von Elsevier und seinen Partnergesellschaften verlegt werden. Zudem können sie Veröffentlichungen in den meisten Gold- und Hybrid- Zeitschriften von Elsevier im Open Access vornehmen. Bis 2023 sind Open Access- Veröffentlichungen zu 100% möglich.

Dieses Ergebnis ist ein entscheidender Meilenstein in der nationalen Open-Access-Strategie von swissuniversities. Bis 2024 soll Open Access im Rahmen dieser Strategie zu 100% sichergestellt sein. Diese Vierjahresvereinbarung ist der erste landesweite Vertrag des Konsortiums mit einem grossen Verlagshaus und unterstützt sämtliche akademischen Einrichtungen und Forschungsinstitutionen in der ganzen Schweiz beim Übergang zu Open Access.

Die Vereinbarung kann auf der Homepage des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken eingesehen werden. https://consortium.ch/wp_live/wp- content/uploads/2020/05/Elsevier_agreement_2020-2023.pdf

Genauere Angaben zu dieser Vereinbarung finden Sie unter: www.swissuniversities.ch/swissuniversities-und-elsevier- schliessen-readpublish-vereinbarung-ab und www.elsevier.com.

Pressekontakt:

Josefa Haas, Leiterin Kommunikation swissuniversities

+41 31 335 07 34, communications@swissuniversities.ch,

www.swissuniversities.ch

Fabian Felder, Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken

+41 44 510 16 89, fabian.felder@slsp.ch, www.consortium.ch

Andrew Davis, Global Communications Elsevier

+44 7393 242 466, andrew.davis@elsevier.com, www.elsevier.com

27.05.2020 | von swissuniversities

--- ENDE Pressemitteilung swissuniversities und Elsevier schliessen Read&Publish-Vereinbarung ab ---

Über swissuniversities

swissuniversities ist die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen und wurde operativ tätig am 1. Januar 2015 mit dem Inkraftreten des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).

Bereits im Herbst 2012 gründeten die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen der Schweiz gemeinsam den Verein swissuniversities und bereiteten so die Zusammenführung der ehemaligen Rektorenkonferenzen CRUS, KFH und COHEP vor (Statuten Verein).

swissuniversities nimmt folgende Aufgaben und Verantwortungen wahr:

- vertritt die Interessen der schweizerischen Hochschulen auf gesamtschweizerischer und auf internationaler Ebene.

- nimmt Stellung zu den Geschäften der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und stellt Anträge an diese im Namen der Hochschulen.

- übernimmt Mandate des Bundes sowie Programm- bzw. Projektleitungen.

- führt eine Informationsstelle für die akademische Anerkennung der Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer Studienausweise (Swiss ENIC); vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten der politischen Organe für Berufszulassungen).


Quellen:
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