Pressemitteilung
Fürstentum Liechtenstein: Schulbeginn unter dem Vorzeichen von Corona

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

10.08.2020, Vaduz (ots) - Das vergangene Schuljahr war in der zweiten Schuljahreshälfte von erheblichen Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie geprägt. Dank der guten Umsetzung der Massnahmen durch die Schulen mit standortspezifischen Schutzkonzepten, welche die Schulen erstellt haben, verlief die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts bis zu den Sommerferien erfolgreich. Die Task Force Schule hat sich bereits vor den Sommerferien mit den Schritten für die Vorbereitung des Schuljahres 2020/21 befasst und in diesem Kontext verschiedene Szenarien entworfen.

Die epidemiologische Lage muss auch in Liechtenstein weiterhin gut beobachtet und die Massnahmen ggf. angepasst werden. Zentral wichtig bleibt auch die weitere Berücksichtigung der spezifischen Schutzkonzepte in den Schulen. Das bedeutet konkret, dass die Verordnung vom 25. Juni 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19- Verordnung) mit dem Ziel umgesetzt werden soll, trotz Zusammentreffens vieler Menschen in den Schulen die Übertragungsrisiken zu minimieren und Neuerkrankungen auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Unter Berücksichtigung der Schutzkonzepte können jedoch wieder Elternabende, Schulveranstaltungen und Lager oder auch Schwimmunterricht etc. stattfinden. Gemäss den Vorgaben des Schulamtes sind die Schulen bei solchen und ähnlichen Aktivitäten mit erhöhten Übertragungsrisiken aufgefordert, ganz besonders auf die Einhaltung aller Hygiene- und Distanzregeln zu achten.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und im Schulbus

Die Hygienemassnahmen gelten im neuen Schuljahr unverändert. Im öffentlichen Verkehr und im Schulbus besteht für alle Fahrgäste und somit auch für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen eine Maskenpflicht. Abgesehen davon wird das Tragen von Masken generell in denjenigen Situationen empfohlen, wo die Distanzregeln (1.5 Meter) nicht eingehalten werden können. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Schulkinder. Es macht jedoch Sinn, dass auch die Schülerinnen und Schüler den Abstand wo gut möglich einhalten. Zwischen Schulkindern und Erwachsenen sowie unter Erwachsenen ist der Abstand jedenfalls einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, können Masken eine Schutzmassnahme sein. Eine generelle Maskenpflicht, wie sie einige Kantone beispielsweise an Gymnasien eingeführt haben, besteht zum jetzigen Zeitpunkt in Liechtenstein nicht. Die Entwicklung der Situation wird fortlaufend geprüft und die Massnahmen entsprechend angepasst.

Hinweise für Reiserückkehrende

Betreffend Reiserückkehrenden gelten die Bestimmungen, die die Regierung Anfang Juli festgesetzt hat: In Anlehnung an den entsprechenden Entscheid in der Schweiz müssen sich Personen, die nach Liechtenstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Coronavirus- Ansteckungsrisiko aufgehalten haben, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Zudem müssen sie sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise beim Amt für Gesundheit melden. Liechtenstein übernimmt dabei die entsprechende Liste des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit (BAG), auf welcher Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgeführt sind.

Pressekontakt:

Schulamt

Arnold Kind, Schulamtsleiter

T +423 236 67 70

10.08.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

--- ENDE Pressemitteilung Fürstentum Liechtenstein: Schulbeginn unter dem Vorzeichen von Corona ---

Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.


Quellen:
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