Pressemitteilung
Coronavirus: Der Bundesrat verschärft die Massnahmen nicht

Bundesamt für Gesundheit BAG

31.12.2020, Bern - Der Bundesrat hat eine detaillierte Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation vorgenommen. Diese bleibt aufgrund des hohen Ansteckungsniveaus und des Auftretens von zwei neuen Virusvarianten in der Schweiz besorgniserregend. Der Bundesrat ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die am 18. Dezember 2020 getroffenen Massnahmen, d.h. die Schliessung der Restaurations-, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe angemessen sind und nicht verschärft werden müssen.

Gemäss Entscheid vom 18. Dezember 2020 wurde der Bundesrat am 30. Dezember 2020 schriftlich über eine allenfalls erforderliche Verschärfung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus informiert. Nach einer detaillierten Analyse der epidemiologischen Situation ist er zum Schluss gekommen, dass die für eine solche Verschärfung festgelegten Kriterien nicht erfüllt sind. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die aktuellen Massnahmen beizubehalten. Er verfolgt die Situation weiterhin aufmerksam und wird am 6. Januar 2021 die Lage neu beurteilen.

Der Reproduktionswert des Virus ist aktuell unter 1 (0,86 am 18.12.2020). Dieser Rückgang sowie die geringe Zahl der neu gemeldeten Fälle in den letzten Tagen sind jedoch mit grosser Vorsicht zu betrachten. Sie lassen sich zu einem beträchtlichen Teil durch den Rückgang der durchgeführten Tests während der Feiertage sowie die Verzögerung bei den Meldungen der neuen Fälle, Hospitalisationen und Todesfälle erklären.

Neue Varianten des Coronavirus
Nach dem Auftreten neuer Varianten des Coronavirus in Grossbritannien und in Südafrika hat der Bundesrat am 21. Dezember 2020 Massnahmen ergriffen, um deren Verbreitung in der Schweiz möglichst zu verhindern oder zu verlangsamen. Bisher wurden dank der intensivierten Sequenzierung der positiven Tests sieben mit dieser neuen Variante infizierte Personen identifiziert.

Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sind die neuen Varianten des Coronavirus deutlich ansteckender als die bisher bekannte Form. Hingegen gibt es keine wissenschaftliche Bestätigung, dass sie schwerere Erkrankungen hervorrufen oder die bisher entwickelten Impfstoffe gegen Covid-19 nicht wirken würden.

Der Bundesrat hält fest, dass die am 18. Dezember 2020 ergriffenen Massnahmen daher umso wichtiger sind, um die Zahl der neuen Fälle zu begrenzen und die Verbreitung dieser neuen Varianten zu verlangsamen. Im Übrigen blieben die Hygiene- und Verhaltensregeln unverzichtbar für den Schutz gegen das Virus und die Bekämpfung der Epidemie.

Weiter gilt es auch, die Zahl der Tests zu erhöhen und das Contact Tracing zu verstärken. Das Bundesamt für Gesundheit, die Kantone und die wissenschaftliche Task Force arbeiten eng zusammen, um die Empfehlungen entsprechend den neusten Entwicklungen anzupassen. Sollten sich diese neuen Varianten weiter ausbreiten, sind weitere Massnahmen nicht auszuschliessen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00
Infoline für einreisende Personen:+ 41 58 464 44 88

31.12.2020 | von Bundesamt für Gesundheit BAG

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Über Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft




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