Pressemitteilung
Asalfutur Inbetriebnahme des neuen Auszahlungssystems für die Arbeitslosenentschädigung im Januar 2026

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

06.11.2025, Über den Jahreswechsel 2025/26 vollzieht das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) den letzten und umfangreichsten Einführungsschritt für das neue System ASAL 2.0 zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Einführung der Leistung «Arbeitslosenentschädigung» erfordert einen rund zweiwöchigen Unterbruch der IT-Systeme der ALV. Stellensuchende und Arbeitgeber wurden bereits darüber informiert, wie sie während des Betriebsunterbruchs ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der ALV und der öffentlichen Arbeitsvermittlung nachkommen können.

ASALfutur ist das Schlüsselprojekt des Bundes zur Erneuerung des Systems zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der ALV. Nach der Einführung der Leistungen für Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz in den Jahren 2023 und 2024 steht nun mit der auf den 6. Januar 2026 geplanten Inbetriebnahme von ASAL 2.0 für die Leistung «Arbeitslosenentschädigung» der bedeutendste Schritt kurz bevor. Im Jahr 2024 wurden rund 5,5 Mia. CHF Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt (2023: 4,3 Mia. CHF), was rund 90% der Leistungen der ALV entspricht.

Notwendiger Betriebsunterbruch der IT-Systeme der ALV
Für den letzten Einführungsschritt ist im Zeitraum vom 19. Dezember 2025, 12:00 Uhr bis am 6. Januar 2026, 07:00 Uhr ein vollständiger Unterbruch der IT-Systeme der ALV erforderlich. Daher wird die Stellen- und eService-Plattform «Job-Room» in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen. Damit werden Datenverluste vermieden und die Datensynchronisation nach Wiederinbetriebnahme sichergestellt. Der Zeitraum des Betriebsunterbruchs wurde so gewählt, dass aufgrund der Feiertage möglichst wenige Arbeitstage betroffen sind.

Stellensuchende können das Formular «Angaben der versicherten Person» (AvP), das für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erforderlich ist, ausnahmsweise bereits ab dem 4. Dezember 2025 einreichen. Damit die Auszahlung noch im Dezember 2025 erfolgen kann, muss das Formular vor dem 19. Dezember 2025 bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Die Stellensuchenden wurden von den Arbeitslosenkassen oder den regionalen Arbeitsvermittlungszentren im Oktober 2025 darüber informiert.

Ein strategischer Schritt hin zur digitalen Verwaltung
Mit ASAL 2.0 macht die ALV einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung. Das neue System wird die Abläufe für die Durchführungsstellen und die Versicherten vereinfachen, die Effizienz steigern und die Sicherheit der Prozesse erhöhen.

Stellensuchende und Arbeitgeber finden auf dem ALV-Portal arbeit.swiss alle für sie relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Betriebsunterbruch der IT-Systeme der ALV über den Jahreswechsel 2025/26: Informationen zum Betriebsunterbruch.


Medienkontakt:
Fabian Maienfisch
Stv. Ressortleiter und Mediensprecher
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
+ 41 58 462 40 20
medien@seco.admin.ch

06.11.2025 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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