Pressemitteilung
Lidl Schweiz erhöht die Löhne um 1 Prozent und hebt den Mindestlohn auf 4'100 Franken
05.02.2016, Lidl Schweiz erhöht im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages mit der Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz die Gesamtlohnsumme im Geschäftsjahr 2016 um 1 Prozent. Zudem werden sämtliche Mindestlöhne um 100 Franken erhöht. Damit liegt Lidl Schweiz deutlich über allen bisher bekanntgegebenen Lohnerhöhungen im Detailhandel.
Lidl Schweiz hebt den Mindestlohn landesweit von monatlich 4'000 auf 4'100 Franken (x 13) an. Auch alle weiteren Lohnbänder werden nach oben angepasst. 2-jährig gelernte Mitarbeitende beziehen künftig mindestens 4'200 und 3- jährig gelernte mindestens 4'350 Franken, alle Angaben beziehen sich hierbei auf ein 100% Pensum. Die neuen Mindestlöhne und die Lohnsummenerhöhung wurden mit der Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz im Rahmen des bestehenden Gesamtarbeitsvertrages (GAV) vereinbart.
Die Lohnsummenerhöhung von 1 Prozent beinhaltet neben der Erhöhung der Mindestlöhne insbesondere Beträge für individuelle Lohnerhöhungen. Zusätzlich zur Lohnsummenerhöhung um 1 Prozent stellt Lidl Schweiz Mittel für Beförderungen und Treueprämien zur Verfügung.
Syna und der Kaufmännische Verband zeigen sich sehr erfreut über dieses Ergebnis. "Die Lohnsummenerhöhung von 1 Prozent sucht in den Lohnrunden 2016 im ganzen Detailhandel seinesgleichen", lobt Carlo Mathieu, Leiter Sektor Dienstleistung der Gewerkschaft Syna. Karin Oberlin, Leiterin Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband, ergänzt: "Auch die Anhebung der Mindestlöhne für Ungelernte und Mitarbeitende mit Berufslehre ist sehr erfreulich und beweist, dass im Detailhandel durchaus faire Löhne bezahlt werden können."
Georg Kröll, Geschäftsleitungsvorsitzender von Lidl Schweiz, kommentiert: "Die positive Entwicklung von Lidl Schweiz ermöglicht, dass auch unsere Mitarbeitenden vom Erfolg profitieren. Auch bei den Mindestlöhnen setzen wir im Schweizer Detailhandel wieder ein deutliches Zeichen."
Die erhöhten Mindestlöhne sind im GAV abgesichert. Der seit 2011 bestehende Lidl-GAV garantiert zudem eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und sehr gute Sozialleistungen wie beispielsweise den 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub und einen 2-wöchigen Vaterschaftsurlaub.
Medienkontakt:
Corina Milz,
Leiterin PR & Social Media,
Tel.: 071 627 82 00,
E-Mail: media@lidl.ch
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