Die Möglichkeit des abgabenfreien Einkaufs bei Ankunft aus dem Zollausland dürfte die
Attraktivität der Schweizer Zollflugplätze gegenüber ausländischen Flughäfen steigern und
ihnen einen Standortvorteil verschaffen. Mit der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe
vom Ausland in die Schweiz werden zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen und Mehrerträge
in den Zollfreiläden erwirtschaftet. Dadurch entstehen in einer konjunkturell
angespannten Lage zusätzliche Impulse an die Schweizer Wirtschaft.
Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit nicht nur
nach dem Ausland abfliegende, sondern auch aus dem Ausland ankommende Passagiere
abgabenfrei in Zollfreiläden einkaufen können. Nach geltendem Recht müssen die in
Zollfreiläden gekauften Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit
Abgabenfreiheit zugestanden wird. Mit der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol-
und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf
von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen) wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen,
dass in Zollfreiläden gekaufte Waren nicht zwingend nach dem Zollausland ausgeführt
werden müssen und dass dadurch der abgabenfreie Einkauf auch bei Ankunft aus dem
Zollausland ermöglicht wird.
Durch die Einführung des abgabenfreien Einkaufs bei der Ankunft aus dem Zollausland wird
in der Schweiz mit der Schaffung von rund 60 - 80 neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Der
Mehrumsatz in den Zollfreiläden wird auf jährlich 50 - 60 Millionen Franken geschätzt,
wovon jährlich rund 20 bis 23 Millionen Franken durch umsatzabhängige Mietzinseinnahmen
den Flughafenbetreibern zugute kämen.
Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels ist nicht zu
erwarten, da die Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak, den beiden wichtigsten
abgabenfreien Produkten, beibehalten werden und bei den übrigen Produkten eine
Wertfreigrenze von 300 Franken zum Tragen kommt. Zudem werden die Einkäufe hauptsächlich
vom Zollausland in die Schweiz verlagert. Im Vergleich zum aktuellen Einkauf in den
benachbarten Grenzregionen ist der Umfang gering.
Mit der Vorlage wird die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Flughäfen zu anderen Flughäfen
beibehalten, zumal die Schweizer Zollflugplätze bereits heute zu den führenden Flughäfen
in Europa und der Welt gehören. Diese Stellung kann verteidigt werden, indem den in der
Schweiz tätigen Fluggesellschaften und ihren Reisenden eine attraktive Infrastruktur zur
Verfügung gestellt wird. Dies ist umso wichtiger, da auch die Schweiz sich zunehmend in
einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld befindet und die Schaffung von zusätzlichen Ar-
beitsplätzen keine Selbstverständlichkeit darstellt.
Weltweit kann heute in 58 Ländern abgabenfrei bei Ankunft eingekauft werden. Davon
befinden sich 5 Länder in Europa (Gibraltar, Island, Norwegen, Serbien, Türkei).
Ergebnis der Vernehmlassung
In einer Motion hatte Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) verlangt, dass Zollfreiläden
nicht nur für abfliegende, sondern auch für ankommende Flugpassagiere geöffnet sein
sollen. Die Motion wurde vom Parlament angenommen. Der Bundesrat führte in der Folge
zwischen Mai und September 2009 eine Vernehmlassung durch.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Vorlage. Insbesondere werden die
mit der Einführung des sogenannten "Tax free on arrival" zu erwartenden positiven
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit der
Schweizer Zollflugplätze im europäischen und weltweiten Wettbewerb, die Stärkung des
Tourismusstandortes Schweiz, die Vorteile in Bezug auf die seit dem 11. September 2001
immer strengeren Sicherheitsbestimmungen an Bord von Flugzeugen und nicht zuletzt das
attraktive und bequeme Angebot für die Reisenden selbst hervorgehoben.
Die Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich gegen die Einführung des
abgabenfreien Einkaufs anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland ausspricht, vertritt
die Ansicht, dass es sich primär um eine Privilegierung des Luftverkehrs handelt, die
gegenüber den anderen Verkehrsarten zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und sich
demzufolge nicht mit den Bestimmungen über die Rechtsgleichheit und die
Wettbewerbsneutralität in der Bundesverfassung vereinbaren lässt. Zudem weist sie darauf
hin, dass das EU-Recht den "Tax free on arrival" nicht kennt und die Vorlage den
Bestrebungen der Schweiz nach einer wei-testgehenden Europakompatibilität zuwiderlaufe.
Ausserdem werde dem Ziel der WHO-Konvention, wonach der Verkauf von Tabakfabrikaten in
Zollfreiläden gänzlich verboten werden soll, nicht gefolgt.
Im Internet recherchierbar unter:
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Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) arbeiten rund 9'000 Menschen an der
Zukunft der Schweiz. Das EFD plant und realisiert die Ressourcenentscheide der
Landesregierung: Finanzen, Personal, Bau und Informatik. An der Spitze des EFD
steht Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Sein Ziel ist ein ausgeglichener
Bundeshaushalt. Denn gesunde Bundesfinanzen bedeuten auch intakte
Zukunftschancen. Die Kernaufgaben des EFD betreffen ganz direkt die
Leistungsfähigkeit des Sozialstaates und des Wirtschaftsstandortes.
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