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EFD: "Duty free" auch für ankommende Flugpassagiere: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
   
   

12.03.2010, Der Bundesrat hat heute gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Duty-free-shops sollen in den Schweizer Flughäfen künftig auch für ankommende Passagiere offen stehen.

Die Möglichkeit des abgabenfreien Einkaufs bei Ankunft aus dem Zollausland dürfte die 
Attraktivität der Schweizer Zollflugplätze gegenüber ausländischen Flughäfen steigern und 
ihnen einen Standortvorteil verschaffen. Mit der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe 
vom Ausland in die Schweiz werden zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen und Mehrerträge 
in den Zollfreiläden erwirtschaftet. Dadurch entstehen in einer konjunkturell 
angespannten Lage zusätzliche Impulse an die Schweizer Wirtschaft.

Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit nicht nur 
nach dem Ausland abfliegende, sondern auch aus dem Ausland ankommende Passagiere 
abgabenfrei in Zollfreiläden einkaufen können. Nach geltendem Recht müssen die in 
Zollfreiläden gekauften Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit 
Abgabenfreiheit zugestanden wird. Mit der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- 
und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf 
von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen) wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, 
dass in Zollfreiläden gekaufte Waren nicht zwingend nach dem Zollausland ausgeführt 
werden müssen und dass dadurch der abgabenfreie Einkauf auch bei Ankunft aus dem 
Zollausland ermöglicht wird.

Durch die Einführung des abgabenfreien Einkaufs bei der Ankunft aus dem Zollausland wird 
in der Schweiz mit der Schaffung von rund 60 - 80 neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Der 
Mehrumsatz in den Zollfreiläden wird auf jährlich 50 - 60 Millionen Franken geschätzt, 
wovon jährlich rund 20 bis 23 Millionen Franken durch umsatzabhängige Mietzinseinnahmen 
den Flughafenbetreibern zugute kämen.

Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels ist nicht zu 
erwarten, da die Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak, den beiden wichtigsten 
abgabenfreien Produkten, beibehalten werden und bei den übrigen Produkten eine 
Wertfreigrenze von 300 Franken zum Tragen kommt. Zudem werden die Einkäufe hauptsächlich 
vom Zollausland in die Schweiz verlagert. Im Vergleich zum aktuellen Einkauf in den 
benachbarten Grenzregionen ist der Umfang gering.

Mit der Vorlage wird die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Flughäfen zu anderen Flughäfen 
beibehalten, zumal die Schweizer Zollflugplätze bereits heute zu den führenden Flughäfen 
in Europa und der Welt gehören. Diese Stellung kann verteidigt werden, indem den in der 
Schweiz tätigen Fluggesellschaften und ihren Reisenden eine attraktive Infrastruktur zur 
Verfügung gestellt wird. Dies ist umso wichtiger, da auch die Schweiz sich zunehmend in 
einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld befindet und die Schaffung von zusätzlichen Ar-
beitsplätzen keine Selbstverständlichkeit darstellt.  

Weltweit kann heute in 58 Ländern abgabenfrei bei Ankunft eingekauft werden. Davon 
befinden sich 5 Länder in Europa (Gibraltar, Island, Norwegen, Serbien, Türkei).

Ergebnis der Vernehmlassung

In einer Motion hatte Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) verlangt, dass Zollfreiläden 
nicht nur für abfliegende, sondern auch für ankommende Flugpassagiere geöffnet sein 
sollen. Die Motion wurde vom Parlament angenommen. Der Bundesrat führte in der Folge 
zwischen Mai und September 2009 eine Vernehmlassung durch.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Vorlage. Insbesondere werden die 
mit der Einführung des sogenannten "Tax free on arrival"  zu erwartenden positiven 
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit der 
Schweizer Zollflugplätze im europäischen und weltweiten Wettbewerb, die Stärkung des 
Tourismusstandortes Schweiz, die Vorteile in Bezug auf die seit dem 11. September 2001 
immer strengeren Sicherheitsbestimmungen an Bord von Flugzeugen und nicht zuletzt das 
attraktive und bequeme Angebot für die Reisenden selbst hervorgehoben. 

Die Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich gegen die Einführung des 
abgabenfreien Einkaufs anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland ausspricht, vertritt 
die Ansicht, dass es sich primär um eine Privilegierung des Luftverkehrs handelt, die 
gegenüber den anderen Verkehrsarten zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und sich 
demzufolge nicht mit den Bestimmungen über die Rechtsgleichheit und die 
Wettbewerbsneutralität in der Bundesverfassung vereinbaren lässt. Zudem weist sie darauf 
hin, dass das EU-Recht den "Tax free on arrival" nicht kennt und die Vorlage den 
Bestrebungen der Schweiz nach einer wei-testgehenden Europakompatibilität zuwiderlaufe. 
Ausserdem werde dem Ziel der WHO-Konvention, wonach der Verkauf von Tabakfabrikaten in 
Zollfreiläden gänzlich verboten werden soll, nicht gefolgt.
Im Internet recherchierbar unter:
- www.aktuellenews.ch
- www.help.ch
- www.pressemappe.ch

Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) arbeiten rund 9'000 Menschen an der 
Zukunft der Schweiz. Das EFD plant und realisiert die Ressourcenentscheide der 
Landesregierung: Finanzen, Personal, Bau und Informatik. An der Spitze des EFD 
steht Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Sein Ziel ist ein ausgeglichener 
Bundeshaushalt. Denn gesunde Bundesfinanzen bedeuten auch intakte 
Zukunftschancen. Die Kernaufgaben des EFD betreffen ganz direkt die 
Leistungsfähigkeit des Sozialstaates und des Wirtschaftsstandortes.
 
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