Das MoU beschreibt die gemeinsamen Interessensgebiete der beiden Institutionen im Bereich der Finanzstabilität und regelt die Zusammenarbeit unter Wahrung der jeweiligen unterschiedlichen gesetzlichen Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen. Die erste Neuerung betrifft die Schaffung eines Leitungsausschusses, der die Kooperation zwischen den beiden Institutionen auf strategischer Ebene sicherstellen wird. Der Leitungsausschuss wird mindestens zweimal jährlich tagen und die Prioritäten in den gemeinsamen Interessensgebieten setzen.
Zweitens sieht das MoU bei den gemeinsamen Interessensgebieten vor, dass eine Institution der jeweils anderen Anträge stellen kann, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen Massnahmen zu ergreifen oder Auskünfte zu erteilen. Die dritte Neuerung betrifft die gemeinsame Arbeit im Rahmen von Projekten, welche Kernaspekte der gemeinsamen Interessensgebiete betreffen und eine Arbeitsteilung erfordern. Hier sieht das MoU eine gemeinsame Leitung durch die FINMA und die SNB vor.
Das revidierte MoU bildet eine solide Grundlage für die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der FINMA und der SNB.
Pressemitteilung
FINMA und SNB verstärken ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet Finanzstabilität
12.03.2010 | 15:20 Uhr | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
12.03.2010, Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben das aus dem Jahr 2007 stammende Memorandum of Understanding im Bereich Finanzstabilität revidiert. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen hat sich während und nach der Finanzkrise stark intensiviert. Ausgehend von den Erkenntnissen der letzten Jahre wurde das MoU angepasst und am 23. Februar 2010 unterzeichnet.
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Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.
Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.
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