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UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze
Schweizerische Bundesbehörden
   
   

12.03.2010, Die Verzinsung des für den Betrieb der Stromübertragungsnetze nötigen Kapitals wird auch in den nächsten Jahren nach der heute geltenden Methode berechnet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will die Anpassung der Berechnungsformel erst im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes prüfen, die per 2014 in Kraft treten soll.

Für das kommende Jahr 2011 legt das UVEK den Zinssatz für die risikogerechte 
Entschädigung aufgrund der heutigen Berechnungsmethode auf 1.73% fest und senkt damit die 
Netznutzungskosten um rund 58 Millionen Franken.

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich 
zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den 
Kapitalkosten. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in 
neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine 
Verzinsung. Diese wird in einem kalkulatorischen Zinssatz festgesetzt, dem so genannten 
WACC (Weighted Average Cost of Capital), der aus einem risikolosen Zinssatz und einer 
risikogerechten Entschädigung zusammengesetzt ist.

Im März 2008 hatte der Bundesrat den Zinssatz für die risikogerechten Entschädigung für 
2009 auf 1.93% festgelegt. Aufgrund der Strompreisdiskussionen im Herbst 2008 entschied 
der Bundesrat im Dezember 2008, diesen Zinssatz für Netze, die vor dem 1. Januar 2004 in 
Betrieb genommen wurden, für die Dauer von fünf Jahren um einen Prozentpunkt zu 
reduzieren. Damit sorgte der Bundesrat für eine Senkung der Netznutzungskosten um 
mindestens 200 Millionen Franken pro Jahr.
Keine Anpassung der Verzinsung für 2010

Gemäss Stromversorgungsverordnung passt das Eidgenössische Departement für Umwelt, 
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die risikogerechte Entschädigung nach 
Konsultation der Elektrizitätskommission (ElCom) jährlich entsprechend der Änderung der 
Marktrisikoprämie an. Aufgrund der globalen Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf 
die Börse veränderte sich die Marktrisikoprämie besonders stark, so dass das UVEK den 
Zinssatz für die risikogerechte Entschädigung für 2010 von 1.93% auf 1.67% hätte 
reduzieren müssen. Dadurch wären die Netznutzungskosten um rund 50 Millionen Franken 
gesunken. Das UVEK entschied jedoch, den Zinssatz erst per 2011 anzupassen. Hauptgrund 
dafür war, dass der Bundesrat mit der Revision der Stromversorgungsverordnung im Dezember 
2008 bereits eine erhebliche Änderung der Berechnung der Kapitalkosten vorgenommen und 
die Anpassung für 2010 damit faktisch bereits vorweggenommen hatte. 

Zudem sind aufgrund von Rekursen noch nicht alle Entscheide der ElCom vom Herbst/Winter 
2008 rechtskräftig. Die dadurch verursachte Unsicherheit der Marktakteure wäre durch eine 
weitere Korrektur des WACC noch vergrössert worden. Und schliesslich hat sich durch die 
Wirtschaftskrise gezeigt, dass die heutige Berechnungsmethodik des WACC, die sich fast 
ausschliesslich auf die Marktrisikoprämie abstützt, sehr sensitiv auf Veränderungen des 
Aktienmarktes und das Branchenrisiko reagiert. Der WACC erfährt dadurch erhebliche 
Ausschläge mit entsprechenden Auswirkungen auf die Investitionsanreize der Branche in die 
Netze und somit die langfristigen Versorgungssicherheit.

Vorläufig keine Änderung der Berechnungsmethodik

In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund (Preisüberwachung, Fachsekretariat ElCom, 
SECO), Strombranche (VSE, Swisselectric, Swissgrid) und Stromkonsumenten (Economiesuisse, 
GGS, SKS), diskutierte das Bundesamt für Energie (BFE) eine mögliche Änderung der 
Berechungsmethodik für den WACC. Die neue Methodik sollte wissenschaftlich gut abgestützt 
sein, eine grössere Transparenz und Nachvollziehbarkeit bringen sowie eine Glättung der 
Zinssatzentwicklung ermöglichen. Diese neue Methodik wurde Ende 2009 in eine 
Ämterkonsultation und Mitte Februar 2010 in eine Anhörung geschickt. Die konsultierten 
Stellen aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft begrüssten zwar die bessere 
Transparenz der Methodik und die erzielte Glättung der Zinssatzentwicklung. Unbestritten 
war auch die Wichtigkeit von Investitionen in die Netze. Die Dringlichkeit der 
vorgeschlagenen Änderung wurde jedoch von der Mehrheit verneint.

Aufgrund dieser Ergebnisse hat das UVEK entschieden, zum heutigen Zeitpunkt auf eine 
Revision der WACC-Berechnungsmethodik zu verzichten. Die Frage der Investitionsanreize 
soll jedoch unter Einbezug weiterer möglicher Instrumente im Rahmen der laufenden 
Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (siehe Medienmitteilung UVEK vom 
18.11.2009) weiter untersucht und mit der Thematik der Anreizregulierung abgestimmt 
werden.

Risikogerechte Entschädigung sinkt 2011 auf 1.73%

Gemäss Entscheid des UVEK wird die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals nach der  
bisherigen Methode berechnet. Aufgrund der veränderten Marktrisikoprämie legt das UVEK 
nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers den Zinssatz für 2011 auf 1.73% fest 
(-0.2% gegenüber Zinssatz 2010). Die Festlegung erfolgt in der ,Verordnung des UVEK über 
die risikogerechten Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte". Diese 
Verordnung tritt am 16. März 2010 in Kraft.

Netznutzungskosten sinken um 58 Millionen Franken

Gemäss provisorischer Berechnung des BFE ergibt sich damit für das Tarifjahr 2011 ein 
WACC von insgesamt 4.26% (bisher 4.55%, zusammengesetzt aus risikolosem Zinssatz und 
risikogerechter Entschädigung). Durch diese Senkung des WACC um 0.29 Prozentpunkte 
reduzieren sich die anrechenbaren Kapitalkosten der Netzbetreiber 2011 gegenüber dem 
laufenden Jahr um rund 58 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Wert ist jedoch 
provisorisch, da der WACC 2011 gemäss Weisung der ElCom von den Netzbetreibern aufgrund 
der aktuellsten Daten für die 10-jährigen Bundesobligationen noch definitiv gerechnet 
werden muss.
Im Internet recherchierbar unter:
- www.aktuellenews.ch
- www.help.ch
- www.pressemappe.ch

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Hier finden sie sämtliche Informationen über die Schweizerische Regierung, den 
Bundesrat, und ihre Funktionsweise zu erhalten. Informationen aber vor allem 
auch über die Aufgaben der sieben Departemente und ihrer Ämter, die 
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