Für das kommende Jahr 2011 legt das UVEK den Zinssatz für die risikogerechte
Entschädigung aufgrund der heutigen Berechnungsmethode auf 1.73% fest und senkt damit die
Netznutzungskosten um rund 58 Millionen Franken.
Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich
zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den
Kapitalkosten. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in
neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine
Verzinsung. Diese wird in einem kalkulatorischen Zinssatz festgesetzt, dem so genannten
WACC (Weighted Average Cost of Capital), der aus einem risikolosen Zinssatz und einer
risikogerechten Entschädigung zusammengesetzt ist.
Im März 2008 hatte der Bundesrat den Zinssatz für die risikogerechten Entschädigung für
2009 auf 1.93% festgelegt. Aufgrund der Strompreisdiskussionen im Herbst 2008 entschied
der Bundesrat im Dezember 2008, diesen Zinssatz für Netze, die vor dem 1. Januar 2004 in
Betrieb genommen wurden, für die Dauer von fünf Jahren um einen Prozentpunkt zu
reduzieren. Damit sorgte der Bundesrat für eine Senkung der Netznutzungskosten um
mindestens 200 Millionen Franken pro Jahr.
Keine Anpassung der Verzinsung für 2010
Gemäss Stromversorgungsverordnung passt das Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die risikogerechte Entschädigung nach
Konsultation der Elektrizitätskommission (ElCom) jährlich entsprechend der Änderung der
Marktrisikoprämie an. Aufgrund der globalen Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf
die Börse veränderte sich die Marktrisikoprämie besonders stark, so dass das UVEK den
Zinssatz für die risikogerechte Entschädigung für 2010 von 1.93% auf 1.67% hätte
reduzieren müssen. Dadurch wären die Netznutzungskosten um rund 50 Millionen Franken
gesunken. Das UVEK entschied jedoch, den Zinssatz erst per 2011 anzupassen. Hauptgrund
dafür war, dass der Bundesrat mit der Revision der Stromversorgungsverordnung im Dezember
2008 bereits eine erhebliche Änderung der Berechnung der Kapitalkosten vorgenommen und
die Anpassung für 2010 damit faktisch bereits vorweggenommen hatte.
Zudem sind aufgrund von Rekursen noch nicht alle Entscheide der ElCom vom Herbst/Winter
2008 rechtskräftig. Die dadurch verursachte Unsicherheit der Marktakteure wäre durch eine
weitere Korrektur des WACC noch vergrössert worden. Und schliesslich hat sich durch die
Wirtschaftskrise gezeigt, dass die heutige Berechnungsmethodik des WACC, die sich fast
ausschliesslich auf die Marktrisikoprämie abstützt, sehr sensitiv auf Veränderungen des
Aktienmarktes und das Branchenrisiko reagiert. Der WACC erfährt dadurch erhebliche
Ausschläge mit entsprechenden Auswirkungen auf die Investitionsanreize der Branche in die
Netze und somit die langfristigen Versorgungssicherheit.
Vorläufig keine Änderung der Berechnungsmethodik
In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund (Preisüberwachung, Fachsekretariat ElCom,
SECO), Strombranche (VSE, Swisselectric, Swissgrid) und Stromkonsumenten (Economiesuisse,
GGS, SKS), diskutierte das Bundesamt für Energie (BFE) eine mögliche Änderung der
Berechungsmethodik für den WACC. Die neue Methodik sollte wissenschaftlich gut abgestützt
sein, eine grössere Transparenz und Nachvollziehbarkeit bringen sowie eine Glättung der
Zinssatzentwicklung ermöglichen. Diese neue Methodik wurde Ende 2009 in eine
Ämterkonsultation und Mitte Februar 2010 in eine Anhörung geschickt. Die konsultierten
Stellen aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft begrüssten zwar die bessere
Transparenz der Methodik und die erzielte Glättung der Zinssatzentwicklung. Unbestritten
war auch die Wichtigkeit von Investitionen in die Netze. Die Dringlichkeit der
vorgeschlagenen Änderung wurde jedoch von der Mehrheit verneint.
Aufgrund dieser Ergebnisse hat das UVEK entschieden, zum heutigen Zeitpunkt auf eine
Revision der WACC-Berechnungsmethodik zu verzichten. Die Frage der Investitionsanreize
soll jedoch unter Einbezug weiterer möglicher Instrumente im Rahmen der laufenden
Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (siehe Medienmitteilung UVEK vom
18.11.2009) weiter untersucht und mit der Thematik der Anreizregulierung abgestimmt
werden.
Risikogerechte Entschädigung sinkt 2011 auf 1.73%
Gemäss Entscheid des UVEK wird die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals nach der
bisherigen Methode berechnet. Aufgrund der veränderten Marktrisikoprämie legt das UVEK
nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers den Zinssatz für 2011 auf 1.73% fest
(-0.2% gegenüber Zinssatz 2010). Die Festlegung erfolgt in der ,Verordnung des UVEK über
die risikogerechten Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte". Diese
Verordnung tritt am 16. März 2010 in Kraft.
Netznutzungskosten sinken um 58 Millionen Franken
Gemäss provisorischer Berechnung des BFE ergibt sich damit für das Tarifjahr 2011 ein
WACC von insgesamt 4.26% (bisher 4.55%, zusammengesetzt aus risikolosem Zinssatz und
risikogerechter Entschädigung). Durch diese Senkung des WACC um 0.29 Prozentpunkte
reduzieren sich die anrechenbaren Kapitalkosten der Netzbetreiber 2011 gegenüber dem
laufenden Jahr um rund 58 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Wert ist jedoch
provisorisch, da der WACC 2011 gemäss Weisung der ElCom von den Netzbetreibern aufgrund
der aktuellsten Daten für die 10-jährigen Bundesobligationen noch definitiv gerechnet
werden muss.
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