Pressemitteilung
Schweizerische Bundesbehörden: Marktüberwachung 2013 - Jedes achte elektrotechnische Erzeugnis wird beanstandet

Schweizerische Bundesbehörden

08.04.2014, 13% der im Jahr 2013 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrotechnischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Besonders betroffen waren neuartige LED- Lampen und Steckverbindungen an Produkten. 46 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps mussten ausgesprochen werden.

Die Marktüberwachung durch das ESTI erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und wird in allen Regionen der Schweiz durchgeführt. Dabei werden in Verkehr gebrachte elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft, damit in der Schweiz nur sichere elektrische Produkte in Verkehr gebracht werden.

Die überprüften Erzeugnisse wurden anlässlich von Messebesuchen, Besuchen von Grossverteilern, Fachgeschäften und Herstellern, sowie im Rahmen von Kontrollen im Internet und der Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von 198 Meldungen vor allem von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachleuten aus der Elektrobranche.

Gesamthaft wurden 207 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst. Somit weisen 13% aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse Mängel auf. Sicherheitstechnische Mängel schlagen mit 112 Erzeugnissen zu Buche.

Besteht für den Benutzer eine Gefahr, kann das ESTI das weitere Inverkehrbringen eines Erzeugnisses verbieten. Im 2013 mussten 46 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren 2013 wiederum zahlreiche nicht berührungssichere LED-Lampen (siehe Abbildungen) und LED-Röhren, unzulässige Reiseadapter, sowie Stecker mit ungenügenden elektrischen Eigenschaften an verschiedensten Geräten. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass ein Inverkehrbringen von elektrischen Geräten mit ausländischen Steckern in der Schweiz verboten ist.

In 10 Fällen haben der Handel und Hersteller als Inverkehrbringer aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. Für ein CD-Player-Netzteil, eine Deckenleuchte, einen Luftreiniger, einen Geschirrspüler und ein Haushaltbackgerät wurde 2013 zudem ein öffentlicher Rückruf vom Markt oder eine Sicherheitsinformation notwendig.

Das ESTI empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf lesbare Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI - nahezu zehntausend geprüfte elektrotechnische Erzeugnisse mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch für Konsumenten und den Handel veröffentlicht - und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Solche Prüfzeichen erfüllen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit als die reine Selbstdeklaration mit einem CE-Kennzeichen und bieten Konsumenten und Anwendern einen Mehrwert.


Medienkontakt:
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08.04.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden

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