Pressemitteilung
Schweizer Tierschutz: Importiertes Dopingfleisch

Schweizer Tierschutz STS

15.02.2016, Der Import von Hormonrindfleisch ist in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. Eine aktuelle Umfrage des Schweizer Tierschutz STS deutet darauf hin, dass hormon-gedoptes Fleisch zwar im Detailhandel zunehmend verpönt ist, von der Gastronomie aber gut nachgefragt wird. Hinter dem importierten Dopingfleisch stehen massive Tierquälerei und in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden.

Der Einsatz von Hormonen zur Leistungssteigerung in der Tiermast ist in der Schweiz und der EU seit rund 30 Jahren verboten. Die EU erliess konsequenterweise vor Jahren auch ein Importverbot für Hormonfleisch, während der Schweizer Bundesrat bis heute entsprechende Eingaben ablehnte mit dem Argument der Unverträglichkeit mit WTO-Vorschriften, so auch in seiner Antwort auf eine entsprechende Motion von Nationalrätin Adèle Thorens [ 14.4217; Kein Hormonfleisch in unseren Regalen ]. Das mit hormonellen Leistungsförderern erzeugte Fleisch muss in der Schweiz lediglich als solches für den Kunden ersichtlich deklariert werden (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung LDV, Art. 3). Und so ist der Import von Hormonrindfleisch aus den USA, Kanada und Australien innerhalb dreier Jahre um 30% auf 1’413t (2015) gestiegen.

Zur Schlachtreife gedopt
Der massenweise Einsatz von Wachstumshormonen und Beta-Antagonisten in den riesigen Freiluftstallungen amerikanischer Feedlots treibt die Tiere zu extrem raschem und starkem Muskelfleischansatz, eine Leistung, die sie natürlicherweise nicht erbrächten. Im Gegensatz zu einer naturnahen, artgemässen Rinderaufzucht werden die Masttiere in den Feedlots überwiegend mit Getreide gefüttert. Diese einseitige Kraftfutterdiät ist für Rinder ebenso artwidrig, wie wenn der Mensch sich von Gras ernähren müsste. Die negativen gesundheitlichen Folgen der Fehlernährung sind massiv. Nebst Doping und Fehlernährung leiden Feedlot-Rinder oftmals auch unter extremen Witterungsbedingungen und stehen teilweise monatelang knietief in ihrem eigenen Kot. Das Kastrieren ohne Schmerzausschaltung ist ebenso erlaubt wie extrem lange Transporte zu den Schlachthöfen. Solche Mast- und Transportbedingungen sind in der Schweiz verboten.

Gegen Dopingfleischimporte
Der Schweizer Tierschutz STS setzt sich seit Jahren gegen Dopingfleischimporte ein. Erfreulicherweise erhält er dabei Unterstützung von Coop, Lidl, Manor und VOLG, welche Hormonrindfleisch ausgelistet haben, sowie von Aldi und SPAR, welche bis Ende 2016 ebenfalls verzichten wollen. Bemerkenswert ist auch der Entscheid des grössten Personalrestaurant- Zulieferers, der SV-Group, auf Hormonrindfleisch zu verzichten und stattdessen auf einheimische Herkünfte zu setzen. Diese vorbildlichen Unternehmensentscheide motivieren den STS, gesamtschweizerisch mittels einer Branchenvereinbarung oder eines staatlichen Verbotes tierschutzkonforme Fleischimporte durchzusetzen. Gleichzeitig fordert der STS Konsumentinnen und Konsumenten auf, diese Qualprodukte schon heute nicht mehr nachzufragen.


Medienkontakt:
Helen Sandmeier, Medienstelle Schweizer Tierschutz STS,

Telefon 079 357 32 04, media@tierschutz.com

15.02.2016 | von Schweizer Tierschutz STS

--- ENDE Pressemitteilung Schweizer Tierschutz: Importiertes Dopingfleisch ---

Über Schweizer Tierschutz STS

1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.





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