Pressemitteilung
Stiftung für Konsumentenschutz: Auch Krankenkassen kritisieren Rabattsysteme

Stiftung für Konsumentenschutz

17.07.2018, Die Helsana bricht mit ihrem Rabattsystem das Solidaritätsprinzip. Der Konsumentenschutz und neun weitere Organisationen kritisierten dies öffentlich und haben die fünfzehn grössten Schweizer Krankenkassen aufgefordert, Farbe zu bekennen: Unterstützen sie die Solidarität zwischen gesunden und kranken Menschen in der Grundversicherung oder billigen sie diskriminierende Rabattsysteme wie «Helsana+»? Fast die Hälfte steht für die Solidarität ein oder verzichtet zumindest auf Rabattsysteme. Vier verstecken sich hinter schwammigen Formulierungen. Die beteiligten Organisationen fordern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf, die Einhaltung des Solidaritätsprinzips sicherzustellen.

Der Konsumentenschutz und neun weitere Organisationen begrüssen ausdrücklich, dass sich Agrisano, Assura, Concordia, EGK, KPT und ÖKK zum Solidaritätsprinzip der Grundversicherung bekennen und diskriminierende Rabattsysteme ablehnen. Die Visana äussert sich nicht zum Solidaritätsprinzip, betreibt aber kein Rabattsystem. Bedenklich ist, dass sich Aquilana, Atupri, Groupe Mutuel, Sympany und der Krankenkassenverband santésuisse hinter schwammigen Formulierungen verstecken, die diskriminierende Rabattsysteme indirekt gutheissen.

Helsana verklagt wegen Bruch mit dem Solidaritätsprinzip
Am weitesten geht die Helsana: Sie bricht das Solidaritätsprinzip aktiv mit ihrem Rabattsystem «Helsana+», das Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung und solche, die technisch nicht versiert sind oder Wert auf Privatsphäre legen, diskriminiert. Dies, obwohl «Helsana+» laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen das Gesetz verstösst und eingestellt werden müsste. Helsana ist der Ansicht, dass ihr Rabattsystem rechtens sei und nicht gegen das Solidaritätsprinzip verstosse. Der EDÖB hat deshalb beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Helsana eingereicht.

Unklare Haltung des BAG
Weiterhin unklar ist die Rolle des BAG, das für die Aufsicht über die Grundversicherung zuständig ist. Anfänglich hatte es die Missachtung des Solidaritätsprinzips durch die Helsana sogar gutgeheissen. Später deutete es an, die Kritik des EDÖB zu teilen. Die beteiligten Organisationen stehen in Kontakt mit dem BAG und fordern es auf, klar Position zu beziehen und sicherzustellen, dass alle Krankenkassen das Solidaritätsprinzip in der Grundversicherung einhalten.


Medienkontakt:
Ivo Meli
Leiter Gesundheit
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17.07.2018 | von Stiftung für Konsumentenschutz

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