Pressemitteilung
Auf SBB Mobile neu mit TWINT bezahlen

Schweizerische Bundesbahnen SBB

05.04.2019, Kundinnen und Kunden können ab dem 4. April 2019 ihre Billette auf SBB Mobile neu auch mit der Schweizer Bezahl-App TWINT begleichen.

Ab 4. April 2019 steht den Kundinnen und Kunden für ihre auf SBB Mobile gekauften Billette eine neue Bezahlart offen: TWINT. Damit kommt die SBB dem steigenden Kundenbedürfnis nach, mit der Schweizer Bezahl-App TWINT Billette zu begleichen.

Auch auf SBB.ch sowie an den Billettautomaten ist die Bezahlung mit TWINT möglich. In den SBB Reisezentren wird TWINT voraussichtlich Mitte 2019 als Zahlungsmittel zur Verfügung stehen.

Dazu sind zuerst noch technische Anpassungen an den Vertriebssystemen sowie Zahlterminals notwendig. Ein Ausbau auf andere Kanäle wie beispielsweise die P+Rail-App wird derzeit noch geprüft.

TWINT ist die am weitesten verbreitete Bezahl-App der Schweiz. Über 65 Schweizer Banken bieten TWINT ihren Kundinnen und Kunden als mobile Bezahllösung an.

Mit TWINT kann direkt ab Bankkonto im E-Commerce, an der Kasse und an Automaten bargeldlos bezahlt werden. Ausserdem können Geldbeträge von Privatperson zu Privatperson gesendet und angefordert werden.


Medienkontakt:
Barbara Melzl
Tel. +41 51 220 41 11
press@sbb.ch

05.04.2019 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB

--- ENDE Pressemitteilung Auf SBB Mobile neu mit TWINT bezahlen ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB

Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch




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