Pressemitteilung
santésuisse: Unnötige und teure Akademisierung bringt den Patienten nichts - treibt aber die Prämien in die Höhe

santésuisse

14.08.2019, Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative will den Pflegefachpersonen einen Sonderstatus einräumen, der Prämien- und Steuerzahler massiv stärker belastet. Die Rahmenbedingungen für die Pflege sind bereits heute gut. Um den künftigen Personalbedarf zu decken, braucht es punktuelle Anpassungen im Bereich der Ausbildung. Im Hinblick auf den demografisch bedingten Mehrbedarf an Pflegeleistungen fordert santésuisse einen einfacheren Einstieg in die Pflegeberufe auf Stufe Berufslehre.

Eine gute und langfristig finanzierte Pflege ist ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung. Verglichen mit dem Ausland geniesst die Pflege in der Schweiz schon heute einen hohen Status: Bei der Zahl von Pflegenden pro tausend Einwohner liegt die Schweiz gemäss einer aktuellen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) europaweit auf den vordersten Plätzen.

Der Hauptfokus in der Pflegepolitik muss aus Sicht von santésuisse auf der Sicherung der Versorgung liegen. Es sollten in erster Linie der Wiedereinstieg in einen Pflegeberuf sowie die Möglichkeiten eines Quereinstiegs erleichtert werden, um dem demografiebedingten zusätzlichen Bedarf nach Pflegeleistungen ab 2030 besser Herr zu werden.

Sowohl die Pflegeinitiative als auch der Gegenentwurf des Parlamentes wollen dagegen einseitig den Pflegeberufen mit höherer Berufsbildung einen Sonderstatus einräumen. Sowohl die Fachangestellten Gesundheit als auch die Hilfspflegerinnen und Hilfspfleger werden dabei gänzlich ausser Acht gelassen.

santésuisse begrüsst die Professionalisierung in der Pflege. Diese darf aber nicht mit reiner «Akademisierung» verwechselt werden.

Pflegefachpersonen bereits mit mehr Kompetenzen
Mit einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Kompetenzen eingeräumt.

Neu dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung des behandelnden Arztes den Pflegebedarf von Patientinnen und Patienten selbstständig ermitteln. Das Ergebnis übermitteln sie dem Arzt zuhanden des Patientendossiers. Mit der neuen Regelung gemäss Gegenentwurf sollen die Pflegefachpersonen die Ärzteschaft hingegen nicht einmal mehr über die durchgeführte Grundpflege informieren müssen.

Dies widerspricht der für das Gesundheitswesen wichtigen und immer wieder propagierten Interprofessionalität, durch deren Förderung die Qualität der Versorgung gesteigert und die kosteneffiziente Nutzung der Ressourcen gefördert werden soll.

Die Neuregelung gemäss Gegenentwurf könnte sich damit auch für die Patientinnen und Patienten nachteilig auswirken.

Es drohen hohe Mehrkosten
Aufgrund des vorliegenden Vernehmlassungsentwurfs geht santésuisse - je nach konkreter Ausgestaltung - von potenziellen Mehrkosten in Milliardenhöhe aus. Die hohen Mehrkosten sind auf die beabsichtigte Statusaufwertung zurückzuführen, die den Pflegefachpersonen maximale Unabhängigkeit von der ärztlichen Anordnung zugestehen soll, als auch darauf, dass der Entwurf den Fokus ausschliesslich auf die Akademisierung der Pflege legt.

Sinnvolle Verbesserungen in der Pflege auf bestehender gesetzlicher Grundlage
santésuisse lehnt den Gegenentwurf ab und teilt die Auffassung des Bundesrats, dass auf Ebene der Gesetzgebung kein Handlungsbedarf besteht.

Allenfalls sinnvolle Verbesserungen können mit der bestehenden gesetzlichen Grundlage erfolgen. Das EDI ist denn auch den Anliegen der Initianten durch die faktische Aufhebung der ärztlichen Anordnung per 1. Januar 2020 bereits maximal entgegengekommen.


Medienkontakt:
santésuisse
Matthias Müller
032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch

14.08.2019 | von santésuisse

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