Pressemitteilung
FMH: Degressive Tarife gefährden die Patientenversorgung

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

21.08.2019, Der Bundesrat hat heute das erste Paket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen präsentiert. Während die FMH darunter durchaus auch sinnvolle Ansätze sieht, lehnt die FMH die Einführung von degressiven Tarifen ab, weil diese eine Einschränkung von Pflichtleistungen bedeuten können, die gemäss Versicherungsprinzip allen Patientinnen und Patienten zustehen. Die FMH unterstützt die Schaffung einer nationalen Tariforganisation für den ambulanten Leistungsbereich unter der Voraussetzung, dass Organisations- und Tarifautonomie bestehen bleiben.

Insgesamt neun Massnahmen schlägt der Bundesrat zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vor. Die wichtigste Massnahme für die Ärzteschaft betrifft die Verpflichtung der Tarifpartner zur Mengensteuerung und damit zur Vereinbarung von degressiven Tarifen oder Tarifreduktionen. Der Bundesrat will die Tarifpartner dazu verpflichten, Korrekturmassnahmen in Tarifverträgen vorzusehen, um Mengen- und Kostenerhöhungen zu reduzieren.

Gibt es eine ungerechtfertigte Erhöhung der Mengen und der Kosten gegenüber dem Vorjahr, ist eine Korrektur vorzunehmen. Dies bedeutet faktisch die Einführung von degressiven Tarifen - ab dem Überschreiten eines vorgegebenen Kostenziels. Können sich die Tarifpartner nicht einigen, erhält der Bundesrat die subsidiäre Kompetenz, selbst Massnahmen zur Steuerung der Kosten festzulegen.

Degressive Tarife wirken wie Globalbudgets
Ungenügende Tarifierung kommt einem Globalbudget gleich. Sie kann zu einer Einschränkung von Pflichtleistungen und demzufolge zu einer Zweiklassenmedizin führen. Und sie steht im Widerspruch zum Versicherungsprinzip, das auf Verfassungsstufe verankert ist.

Im März dieses Jahres hatte der Bundesrat den Auftrag gegeben, die Einführung eines Globalbudgets zu prüfen. Eine diesbezügliche Studie, welche vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben worden war, konnte keine kostendämpfende Wirkung des Globalbudgets im stationären Bereich zeigen - und dies bei diversen möglichen negativen Nebenwirkungen. Weiter ist das Globalbudget als Massnahme erst für das zweite Kostendämpfungspaket vorgesehen. Daher ist für die FMH nicht nachvollziehbar, wieso das Globalbudget nun als Massnahme in das Kostendämpfungspaket 1 integriert wird.

Nationale Tariforganisation in Autonomie der Tarifpartner
Mit der Erarbeitung des neuen ambulanten Ärztetarifs TARDOC zusammen mit curafutura hat die FMH gezeigt, dass die Tarifpartnerschaft funktioniert. Die Revision des ambulanten Tarifs hat aber auch aufgezeigt, dass eine regelmässige Pflege notwendig ist, damit der medizinische und technologische Fortschritt stetig abgebildet werden kann.

Hierfür braucht es eine nationale Tariforganisation, in welcher die Tarifpartner analog zum stationären Bereich den Tarif gemeinsam weiterentwickeln. Im stationären Bereich gibt der Bundesrat auch keine Grundsätze betreffend Form und Betrieb der Organisation vor. Entsprechend ist diese Kompetenzerweiterung auch im ambulanten Bereich nicht notwendig. Die FMH unterstützt deshalb den Vorschlag, eine ambulante Tariforganisation zu schaffen, sofern die Organisations- und Tarifautonomie gewahrt bleibt.


Medienkontakt:
Charlotte Schweizer Tel. 031 359 11 50 kommunikation@fmh.ch

21.08.2019 | von FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

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Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

Die FMH setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz Zugang zu qualitativ hochstehender und finanziell tragbaren medizinischen Leistungen haben.

Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.

Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch




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