Pressemitteilung
Stiftung für Konsumentenschutz: So hoch sind die Mahngebühren der Schweizer Telekomanbieter

Stiftung für Konsumentenschutz

20.11.2019, Wer seine Rechnungen zu spät bezahlt, wird zur Kasse gebeten: Die meisten Schweizer Telekomanbieter langen bei den Mahngebühren für Handy-Abos kräftig zu. Dies zeigt ein neuer Vergleich des Konsumentenschutzes und dschungelkompass.ch.

Der Konsumentenschutz und dschungelkompass.ch haben die Mahngebühren der grössten Schweizer Telekomunternehmen für private Handy-Abos unter die Lupe genommen. Positiv zu werten ist, dass alle untersuchten Anbieter eine erste Zahlungserinnerung, bzw. Mahnung kostenlos versenden. Bei Swisscom, Wingo, M-Budget Mobile, Coop Mobile, Salt, Lidl, das ABO, Sunrise, yallo und Lebara erfolgt die Benachrichtigung per SMS oder E-Mail; bei UPC und Quickline per Briefpost

Pro Mahnung 20 bis 30 Franken
Grundsätzlich versenden alle Anbieter eine erste, kostenlose Zahlungserinnerung per SMS, Email oder Brief. Die erste Mahnung per Post kostet bei der Swisscom 30 Franken, wobei der Betrag nicht geschuldet ist, wenn die Rechnung innerhalb der neu gesetzten Frist beglichen wird und der Kunde in den letzten 12 Monaten nicht schon einmal gemahnt wurde.

Bei Wingo, Coop Mobile und M-Budget Mobile beträgt die Mahngebühr 20 Franken. Salt, Lidl, das ABO, Sunrise, yallo und Lebara verlangen für die erste schriftliche Mahnung 30 Franken. Bei UPC und Quickline gibt es derzeit keine Zahlungserinnerung per SMS oder E-Mail, dafür ist die erste Mahnung per Briefpost kostenlos.

Für darauffolgende Mahnungen bezahlen Kunden von UPC 25 Franken. Die regionalen Kabelnetzbetreiber, die dem Quickline-Verbund angehören, gestalten das Mahnwesen autonom. In der Tabelle sind die Konditionen für Handy-Kunden von Quickline aufgeführt, die ausserhalb des Versorgungsgebietes der angeschlossenen Kabelnetzbetreiber wohnen - sie bezahlen generell keine Mahngebühren. Dies gilt auch für Quickline-Kunden von Regio Basel und Münchenbuchsee.

Sperrung kann teuer werden
Zahlt ein Kunde eine Rechnung nicht, reagieren alle Anbieter nach der zweiten oder dritten Mahnung mit der Sperrung seines Telefonanschlusses. Je nach Anbieter erfolgt dies in Teilschritten, so werden zum Beispiel in einem ersten Schritt nur kostenpflichtige Dienste wie Roaming, ausgehende Anrufe, etc. blockiert - die Annahme von Anrufen ist aber weiterhin möglich.

Die Gebühren für die Sperrung und (bei Bezahlen der Ausstände) die Wiederaufschaltung unterscheiden sich deutlich: Bei Wingo, M-Budget und Coop Mobile ist beides kostenlos. Am teuersten sind yallo und Lebara: Bei diesen beiden Anbietern kostet die Blockierung 50 Franken - die Wiederaufschaltung zusätzlich 75 Franken.

Wenn ein Kunde nach der Blockierung des Anschlusses und der Vertragsauflösung seine Schulden nicht begleicht, wird das Dossier bei allen angefragten Anbietern einem Inkassounternehmen übergeben.

Deutlich höhere Mahngebühren als früher
Die meisten Telekomanbieter haben die Mahngebühren in den letzten Jahren deutlich erhöht. Vor 10 Jahren kostete eine Mahnung bei Swisscom noch 15 Franken, bei der UPC-Vorgängerin Cablecom 10 Franken (Festnetz/TV).

Auch andere Gebühren wie Aufschaltgebühren für Neukunden oder für eine neue SIM-Karte wurden bei vielen Anbietern erhöht. Zudem verlangen die meisten Telekomanbieter seit einiger Zeit sogar Gebühren für die Zustellung einer Papierrechnung. Sara Stalder, Geschäftsleiterin beim Konsumentenschutz, kritisiert diese Entwicklung: «Vordergründig locken die Telekomanbieter mit Rabatten Kunden an, im Hintergrund erhöhen sie die Gebühren.

Für die Konsumenten wird es damit nochmals schwieriger, die verschiedenen Angebote zu vergleichen.»

Fazit
«Bei Promotionsangeboten kommt es vor, dass die Mahngebühr höher ist als die monatliche Grundgebühr eines Flatrate-Handyabos. Wer die Zahlungsfrist verpasst, zahlt somit mehr als doppelt so viel wie geplant», stellt Oliver Zadori, Gründer von dschungelkompass.ch, fest.


Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Sara Stalder, Geschäftsleiterin, Konsumentenschutz
078 710 27 13
info@konsumentenschutz.ch

20.11.2019 | von Stiftung für Konsumentenschutz

--- ENDE Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: So hoch sind die Mahngebühren der Schweizer Telekomanbieter ---

Über Stiftung für Konsumentenschutz

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.


Quellen:
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