Ein gangbarer Weg, um diese Schutzlücke zu schliessen, bietet das Gesetz über den Personalverleih.
Gute Beispiele sind Plattformen wie Coople, smartstaff oder Adia, die als Personalverleiher agieren. Sie
verleihen die Flexworker dem Auftraggeber, der zur Ausführung der Arbeiten die Weisungsbefugnis erhält.
Lohnzahlung, Administration sowie die soziale Absicherung sind damit in der Verantwortung des
Plattformbetreibers.
Temporärarbeit sozialpolitisch beispielhaft
Über den Personalverleih
sind Flexworker im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter sehr gut abgesichert. Und in
Sachen Weiterbildung sind Temporärarbeitende oft sogar besser bedient als Festangestellte. «Mit der
Temporärarbeit kennt die Schweiz eine Arbeitsform, die flexibles Arbeiten und soziale Absicherung schon
lange beispielhaft verbindet», erklärt Myra Fischer-Rosinger, Direktorin von swissstaffing.
Flexwork - Bedürfnis in allen Altersgruppen
Die Ergebnisse einer Umfrage bei 4000
Temporärarbeitenden belegen: «Junge, unabhängige Arbeitnehmende entscheiden sich besonders häufig
bewusst für flexible Arbeit. Mit einem Anteil von über 30 Prozent ist das Bedürfnis nach flexibler Arbeit
aber in allen Altersgruppen weit verbreitet», erläutert Myra Fischer-Rosinger. Ihre häufigsten Motive sind
berufliche Abwechslung und eine bessere Work-Life-Balance. Die übrigen Temporärarbeitenden nutzen
die flexible Erwerbsform, um sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu orientieren, und als Brücke in eine
Festanstellung.
Zukunft gestalten
Was der Arbeitsmarkt für die Zukunft braucht, ist eine
Kultur, die flexibles Arbeiten und den dynamischen Wechsel zwischen verschiedenen Erwerbsformen
akzeptiert. Und er benötigt ein soziales Sicherungssystem, das Erwerbstätige unabhängig von ihrer
Beschäftigungsform gegen die grundlegenden Risiken schützt und die lebenslange Aus- und
Weiterbildung fördert. Für Temporärarbeitende wurde ein solches System schon entwickelt.
Trotzdem besteht mit Blick auf die soziale Absicherung der Beteiligten an der Gig Economy Klärungs-
und Handlungsbedarf. Im November 2019 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates (SGK-NR) die parlamentarische Initiative «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen
berücksichtigen» gutgeheissen, die den Weg zu neuen, flexibleren Arbeitsmodellen und einem modernen
Sozialversicherungsrecht ebnen soll. Zudem wird gespannt der Bericht des Bundesamts für
Sozialversicherungen erwartet, der bis Ende 2019 weitere Antworten liefern soll.
Weitergehende
Informationen bietet auch das White Paper «Flexwork und soziale Absicherung» im Download unter
www.swissstaffing.ch/whitepaper.
Kontakt:
Myra Fischer-Rosinger,
Direktorin
Tel: 044 388 95 40
myra.fischer-rosinger@swissstaffing.ch
swissstaffing ist das Kompetenz- und Servicezentrum der Schweizer Personaldienstleister. Als Arbeitgeberverband vertritt swissstaffing die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
swissstaffing fördert die Interessen der Personaldienstleistungs-Branche und setzt sich aktiv für das Image der Temporärarbeit ein.