Pressemitteilung
Coronavirus: Zentrale Rolle des Landesspitals - Fürstentum Liechtenstein

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

11.03.2020, Vaduz (ots) - In Liechtenstein wurden bisher 37 Verdachtsfälle untersucht. Für 32 Personen liegt ein negativer labormedizinischer Befund vor. Diese Personen konnten nach Hause entlassen werden. Die Laborresultate für 4 weitere Verdachtsfälle stehen noch aus. Diese Personen bleiben bis zum Erhalt des Resultats vorläufig im Landesspital isoliert. Die Person mit nachgewiesener Infektion ist nach wie vor im Landesspital isoliert. Der Person geht es gut.

Neuer Wartebereich

Das Landesspital erfüllt beim Umgang mit dem Coronavirus in Liechtenstein eine Schlüsselrolle. Es betreibt die zentrale Hotline, bei der sich Verdachtsfälle mit medizinisch geschultem Personal austauschen können um festzustellen, ob ein Labortest nötig ist. Zur effizienten und sicheren Abwicklung von Tests und der Aufrechterhaltung des normalen Spitalbetriebs gibt es nun eine Änderung der Abläufe am Landesspital. Der Wartebereich für Personen, bei denen ein Labortest durchgeführt werden soll, wird in einen Container vor dem Haupteingang verlegt.

Keine unnötigen Besuche

Das Landesspital bittet Angehörige von Patientinnen und Patienten um ihre Unterstützung, indem bis auf weiteres auf nicht zwingend notwendige Besuche im Landesspital verzichtet wird. Dies ist insbesondere bei älteren Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Personen mit Atemwegserkrankungen (Schnupfen, Husten) sollten gänzlich auf Besuche verzichten. Kann ein Besuch nicht aufgeschoben werden, sollen maximal zwei Besucherinnen bzw. Besucher pro Tag anwesend sein. Durch die Einhaltung dieser Empfehlungen können Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden geschützt werden. Das Landesspital dankt allen Besucherinnen und Besuchern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

Auch wenn der Krankheitsverlauf bei jüngeren Personen praktisch immer sehr milde ist, kann das Virus für Personen mit Vorerkrankungen oder im vorgerückten Alter eine Gefahr darstellen, wie dies bei einem Grippevirus auch der Fall ist. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu meiden und im Kontakt mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, besonders vorsichtig zu sein.

Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist nach wie vor die beste Massnahme gegen eine mögliche Ansteckung. Die Hände sollten gründlich mit Seife gewaschen werden, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sollten vermieden werden und es sollte nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge gehustet oder geniest werden. Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben.

Die nächsten Wochen werden entscheidend dafür sein, welchen Verlauf die Ausbreitung des Virus in unserer Gegend nehmen wird. Ziel aller Massnahmen ist es, eine möglichst langsame Ausbreitung zu erreichen, um die Kapazitäten im Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Die Regierung ruft daher die Bevölkerung dazu auf, Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und die Übertragung des Virus mit allen geeigneten Massnahmen zu erschweren.

Was ist ein Verdachtsfall?

-Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot) und/oder -Fieber von mindestens 38°C

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: +423 235 45 32. Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19

11.03.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

--- ENDE Pressemitteilung Coronavirus: Zentrale Rolle des Landesspitals - Fürstentum Liechtenstein ---

Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




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