Pressemitteilung
Coronavirus: Massnahmen werden verschärft in Liechtenstein

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

19.03.2020, Vaduz - Die Regierung hat sich heute Sonntag, 15. März am Vormittag getroffen und eine drastische Verschärfung der Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus in die Wege geleitet. Ab Dienstag, 17. März 2020 werden Veranstaltungen äusserst restriktiv gehandhabt, der Betrieb von Restaurants und Bars wird komplett untersagt und alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden eingestellt. Die Regierung wird morgen, Montag, 16. März, erneut eine Medienorientierung durchführen. Diese wird live auf dem Landeskanal übertragen.

In Liechtenstein wurden bislang insgesamt sieben Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Aufgrund der Entwicklungen in den Nachbarstaaten ist auch in Liechtenstein in den nächsten Tagen von einem starken Anstieg der Fallzahlen auszugehen. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Daher werden die bereits bestehenden Massnahmen erneut verschärft und neue Massnahmen ergriffen.

Veranstaltungen werden auf ein Minimum reduziert

Die Regierung plant, morgen Montag, 16. März 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen zu untersagen. Aufgegleist wird zudem ein Verbot aller Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe. Dazu gehören nebst allen öffentlichen und privaten Museen, Kursen und Weiterbildungen, Casinos und Spielsalons auch Jugendzentren, Sportstätten und Sport-, Fitness- und Wellnesszentren, Hallenbäder sowie die Bergbahnen Malbun.

Schliessung von Restaurants und Bars

Nachdem über das Wochenende die maximale Belegung in Restaurants, Bars, Diskotheken und Nachtclubs auf 50 Personen beschränkt wurde, werden diese Betriebe voraussichtlich ab Dienstag, 17. März 2020 komplett geschlossen.

Besondere Vorsicht nach der Rückkehr aus den Skiferien

Wir befinden uns am Ende der Skisaison und an diesem Wochenende wurden viele Skigebiete geschlossen. Veranstaltungen im Rahmen des "Après-Ski" begünstigen eine Tröpfcheninfektion. Es wird auf vollen Tanzflächen getanzt und gesungen. Aufgrund des Lärmpegels muss für Gespräche der Abstand zwischen Personen stark verringert werden und es können bei alkoholbedingt etwas feuchterer Aussprache Speicheltröpfchen direkt im Gesicht der angesprochenen Person landen. Rückkehrer aus den Skiferien sollten sich daher besonders streng an die Hygieneregeln halten, sich gut beobachten und bei Husten und Erkältungssymptomen unverzüglich die Hotline des Landesspitals anrufen.

Massnahmen bei der Kinderbetreuung beachten

Die Regierung hat bereits beschlossen, dass alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie ausserhäusliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen geschlossen werden. Diese Massnahme gilt bereits ab morgen Montag, 16. März 2020, bis zu den Osterferien. In zwingenden Fällen wird bis einschliesslich Freitag, 20. März 2020, in Kitas, Kindergärten und Primarschulen ein Überbrückungsangebot geschaffen. Erfreulicherweise bilden sich jetzt spontan Gruppen von Personen, die Kinderhütedienste organisieren wollen. Bei der Ausgestaltung dieser Angebote ist auf möglichst kleine Gruppengrössen zu achten, damit der Zweck der Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, nämlich die Minimierung von Ansteckungen, weiter verfolgt werden kann.

Grenzkontrollen bei der Einreise nach Österreich und Sperren von Grenzübergängen

Die österreichische Regierung hat die Einführung von Grenzkontrollen bei der Einreise aus Liechtenstein beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern bzw. zu verlangsamen.

Gemäss Information der österreichischen Sicherheitsbehörden wird ab Dienstag, 17. März die Einreise nach Österreich nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So ist die unbeschränkte Ein- und Ausreise für nicht-österreichische Arbeitspendler bzw. Grenzgänger von und nach Liechtenstein möglich. Arbeitspendler haben einen Personalausweis sowie die Liechtensteiner Grenzgängermeldebestätigung mitzuführen. Ebenso sind Einreisen zum Zweck des reinen Transits nach Deutschland oder in ein anderes Land zulässig. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, das nicht älter als vier Tage ist und bestätigt, dass keine Coronavirus-Infektion vorliegt, können ebenfalls einreisen.

Ab Mittwoch, 18. März, 00.00 Uhr, sind zudem die Grenzübergänge in Mauren und Schellenberg für jeglichen Grenzübertritt gesperrt. Die Grenzübergänge in Schaanwald und Ruggell bleiben für den Personen- und Güterverkehr hingegen weiterhin geöffnet. Grenzübertritte nach Österreich zum Einkaufen oder aus Freizeitgründen sind somit nicht mehr möglich.

Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr von und nach Österreich

Durch die von Österreich angekündigten Massnahmen gibt es zahlreiche Änderungen im Bus- und Bahnverkehr in Vorarlberg und über die Grenzen. Ab Montag, 16. März 2020, werden alle Bahn- und Busverbindungen zwischen Vorarlberg und Liechtenstein eingestellt. Das bedeutet, die Linien fahren grundsätzlich jeweils bis zur Grenzhaltestelle und im Nachbarland ebenfalls wieder von der Grenzhaltestelle. Ein Grenzübertritt zu Fuss wird gewährleistet, wo dieser möglich ist. Die Linien 11 und 14 der LIEmobil verkehren zwischen Feldkirch Bahnhof und der Grenzhaltestelle Tisis Töbeleweg sowie von Schaanwald Zollamt in Richtung Schaan. Linie 13 entfällt zwischen Feldkirch Bahnhof und Tisis Töbeleweg. Der Grenzübertritt ist somit nur zu Fuss möglich. Die Linie 36E wird auf dem österreichischen Teilabschnitt eingestellt. Die Busse verkehren ab Ruggell Grenze in Richtung Schaan.

Die Regierung wird morgen Montag, 16. März um 16:00 Uhr an einer Medienorientierung über die aktuelle Lage informieren. Medienanfragen werden bis dahin keine beantwortet.

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot)

und/oder

- Fieber von mindestens 38°C

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: +423 235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19

19.03.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

--- ENDE Pressemitteilung Coronavirus: Massnahmen werden verschärft in Liechtenstein ---

Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




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