Pressemitteilung
Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung

Schweizer Presserat

26.03.2020, Gleich mehrfach rügt der Schweizer Presserat den Verlag Tamedia wegen verschleierter Werbung. Die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung» hatten bezahlte Werbebeiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest publiziert, welche die Leserschaft für redaktionelle Artikel halten konnte. Gegen die Beiträge gingen drei Beschwerden ein, die der Presserat nun gutheisst. Denn der Journalistenkodex schreibt vor, den redaktionellen Teil strikt von der Werbung zu trennen.

Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung

Beschwerden gutgeheissen

Zusammenfassung

Die ganz- und doppelseitigen Werbebeiträge waren journalistisch aufgemacht und fast deckungsgleich gestaltet wie redaktionelle Seiten. Solche Werbeformen, sogenanntes «Native Advertising», sind zwar nicht untersagt, sie müssen aber klar, eindeutig, genügend gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Das war bei allen Werbebeiträgen nicht der Fall. Die Lesenden wurden getäuscht, weil sie den nicht-journalistischen Charakter dieser Seiten nicht auf den ersten Blick erkennen konnten.

Der Presserat hatte Ende letzten Jahres einen Leitentscheid zu dieser Werbeform gefällt. Damals rügte er die «NZZ am Sonntag» für eine verkappte Werbeseite. Er stellt mit Genugtuung fest, dass das Bewusstsein in Bezug auf die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung bei Tamedia wächst. Der Qualitätsbeauftragte von Tamedia hat in seinem Qualitätsreport 2019 festgehalten, dass Verbesserungsbedarf u.a. bei der Deklaration von Native Ads besteht.

Kontakt:

Schweizer Presserat

Ursina Wey

Geschäftsführerin, Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch

26.03.2020 | von Schweizer Presserat

--- ENDE Pressemitteilung Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung ---

Über Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press


News Abo

Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

Eigentum macht sesshaft - Miete zwingt zur Mobilität Comparis.ch AG, 18.09.2025

Nationaler Wandertag 2026 in der Ferienregion Gstaad Gstaad Saanenland Tourismus, 18.09.2025

Offener Dialog zu brennenden Themen der Digitalisierung am Swiss IGF 2025 Bundesamt für Kommunikation BAKOM, 18.09.2025

NEWSTICKER - 18.09.2025
13:42 Uhr 20min
Chinesischer Online-Gigant übernimmt Saturn und Mediamarkt »

13:31 Uhr SRF
Wenn Initiativen frühere Entscheide übersteuern – ist das heikel? »

13:22 Uhr Espace Wirtschaft
Sparmassnahmen bei Radiosendern: SRG stellt drei beliebte Musiksender zum Verkauf »

11:22 Uhr Computerworld
Basler Parlament will Leitplanken für ausgelagerte IT-Leistungen »

09:41 Uhr NZZ
«Unsere Loyalität gilt der Verfassung, und danach handeln wir», sagt die General-Adjutantin der Colorado National Guard »

3
7
14
28
29
40
4
Nächster Jackpot: CHF 27'300'000

1
9
13
35
40
5
6
Nächster Jackpot: CHF 50'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 3'361'001