26.03.2020, Gleich mehrfach rügt der Schweizer Presserat den Verlag Tamedia wegen verschleierter Werbung. Die
Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung» hatten bezahlte Werbebeiträge von Swisscom,
Mazda, Proviande und Genève Invest publiziert, welche die Leserschaft für redaktionelle Artikel halten
konnte. Gegen die Beiträge gingen drei Beschwerden ein, die der Presserat nun gutheisst. Denn der
Journalistenkodex schreibt vor, den redaktionellen Teil strikt von der Werbung zu trennen.
Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
Beschwerden gutgeheissen
Zusammenfassung
Die ganz- und doppelseitigen Werbebeiträge waren journalistisch
aufgemacht und fast deckungsgleich gestaltet wie redaktionelle Seiten. Solche Werbeformen,
sogenanntes «Native Advertising», sind zwar nicht untersagt, sie müssen aber klar, eindeutig, genügend
gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Das war bei allen Werbebeiträgen nicht der Fall.
Die Lesenden wurden getäuscht, weil sie den nicht-journalistischen Charakter dieser Seiten nicht auf
den ersten Blick erkennen konnten.
Der Presserat hatte Ende letzten Jahres einen Leitentscheid
zu dieser Werbeform gefällt. Damals rügte er die «NZZ am Sonntag» für eine verkappte Werbeseite. Er
stellt mit Genugtuung fest, dass das Bewusstsein in Bezug auf die Vermischung von redaktionellem
Inhalt und Werbung bei Tamedia wächst. Der Qualitätsbeauftragte von Tamedia hat in seinem
Qualitätsreport 2019 festgehalten, dass Verbesserungsbedarf u.a. bei der Deklaration von Native Ads
besteht.
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Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
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