01.04.2020, Vaduz (ots) - Die aktuelle Ausgabe des Berichts "Menschenrechte in Liechtenstein" wurde am
Dienstag 31. März 2020 von der Regierung verabschiedet. Es handelt sich bereits um die zehnte
Ausgabe dieses Nachschlagewerkes. Die Jubiläumsausgabe wird in einem Jahr publiziert, in
welchem Liechtenstein zugleich seine 30-jährige UNO-Mitgliedschaft feiert. Liechtenstein setzte
sich seit Beginn seiner Mitgliedschaft aktiv für die Grundwerte der Organisation ein: Eine
regelbasierte internationale Ordnung, die auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz
basiert.
Im ersten Teil des Berichts wird aufgezeigt, welchen internationalen Verpflichtungen
Liechtenstein im Jahr 2019 nachgekommen ist. Nationale Projekte, die 2019 lanciert wurden,
werden ebenfalls vorgestellt. Im zweiten Teil erläutert der Bericht Zahlen und Fakten zu 11
verschiedenen Bereichen, die für die Menschenrechtssituation in Liechtenstein relevant sind. Den
Zahlen und Analysen ist zu entnehmen, dass sich die Menschenrechtslage in Liechtenstein sehr
positiv darstellt. In einigen Bereichen, darunter die politische Vertretung von Frauen, gibt es jedoch
Verbesserungspotenzial.
Regierungsrätin Katrin Eggenberger sagt zur Verabschiedung
des Berichts: "Es freut mich, dass der Statusbericht gerade im UNO-Jubiläumsjahr zum zehnten
Mal erscheint. Menschenrechte sind ein hohes Gut. Sie zu verteidigen ist in Krisenzeiten - wie wir
aktuell gerade sehen - wichtiger denn je."
Der Bericht wurde im Auftrag der Regierung vom
Liechtenstein-Institut erstellt. Er ist auf der Homepage des Amts für Auswärtige Angelegenheiten
unter www.aaa.llv.li auf der Startseite sowie in der Rubrik "Publikationen" verfügbar und
in gedruckter Form beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten bestellbar.
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Alina Brunhart, Amt für Auswärtige
Angelegenheiten
T +423 236 76 84
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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
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