Pressemitteilung
Fürstentum Liechtenstein: Führende Rolle Liechtensteins bei Verabschiedung der UNO-Resolution zu COVID-19
06.04.2020, Vaduz (ots) - Die UNO-Generalversammlung hat am 3. April eine von Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Indonesien, Singapur und Ghana initiierte Resolution zum Coronavirus einstimmig verabschiedet. Von den 193 UN-Mitgliedsstaaten traten 188 als Mitunterzeichner auf. Die erste UNO-Resolution zur COVID-19-Krise erhielt damit ein historisches Ausmass an Unterstützung.
Die Initiative für die Resolution erfolgte nicht zuletzt als Antwort auf das anhaltende Schweigen des UNO-Sicherheitsrats, der sich in dieser Krisenzeit wegen der Uneinigkeit zwischen den Ständigen Mitgliedern bisher zu keiner gemeinsamen Entscheidung durchringen konnte. UNO- Generalsekretär António Guterres hingegen bezeichnet die gegenwärtige Krise als grösste Herausforderung für das UNO-System seit der Schaffung der Organisation vor 75 Jahren.
Liechtenstein brachte bei der Erarbeitung des Texts unter anderem starke Referenzen zu Solidarität, Menschenrechten und einen Dank an das medizinische Personal ein. Eine explizite Unterstützung des von Generalsekretär Guterres geforderten globalen Waffenstillstands und weiterer Initiativen, die Liechtenstein unterstützt, war leider nicht möglich. Nach dieser starken politischen Willensäusserung sind weitere operationelle Entscheidungen der relevanten UNO- Gremien notwendig, damit die UNO ihre zentrale Rolle in der COVID-19-Krise wirkungsvoll wahrnehmen kann.
Regierungsrätin Katrin Eggenberger freut sich über die starke Rolle, die Liechtenstein bei der Verabschiedung der Resolution hatte: "Ich bin überzeugt, dass die aktuelle Krise ein Anlass sein sollte, um die internationale Zusammenarbeit weiter zu verstärken. Die überwältigende Unterstützung für die Resolution unter den Mitgliedsstaaten ist ein starkes Zeichen dafür, dass der UNO und ihren Unterorganisationen dabei eine essenzielle Rolle zukommen soll."
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Martin Hasler
T +423 236 74 76
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Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
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