Pressemitteilung
Die SRG beantragt für einen Teil der Mitarbeitenden Kurzarbeit

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

08.04.2020, Bern (ots) - Die Absage sportlicher und kultureller Grossereignisse sowie markante Einbussen bei den Werbeeinnahmen haben gravierende finanzielle Auswirkungen auf die SRG. Die Geschäftsleitung der SRG hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, für einen Teil der betroffenen Mitarbeitenden Kurzarbeit zu beantragen.

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sportliche und kulturelle Grossereignisse wurden abgesagt, so dass viele geplante SRG-Produktionen nicht stattfinden können. Zudem hat die SRG aufgrund der Pandemiekrise derzeit - wie andere Medienhäuser auch - grosse Einbussen bei den Werbeeinnahmen zu verzeichnen.

Obwohl sich der Ertragsrückgang noch nicht exakt beziffern lässt, geht die SRG von Einbussen im zweistelligen Millionenbereich aus. Die Geschäftsleitung der SRG hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, bei den zuständigen Behörden für einen Teil der betroffenen Mitarbeitenden Kurzarbeit zu beantragen. Es handelt sich um die Bereiche Operationen von SRF, RTS und RSI sowie die Bereiche Access Services und Service Technologies von Swiss TXT. Trotz teilweise bereichsübergreifender Einsätze sind in diesen Bereichen rund 600 SRG-Mitarbeitende vom Arbeitsausfall betroffen.

Die Anmeldung von Kurzarbeit erfolgt mit der Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden sowie in Abstimmung mit dem Sozialpartner, dem Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM). Den Mitarbeitenden wird weiterhin 100 Prozent ihres normalen Lohnes ausbezahlt. Die SRG will mit dieser Massnahme dazu beitragen, dass die betroffenen Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Kontakt:

Medienstelle SRG SSR

Edi Estermann

medienstelle.srg@srgssr.ch / Tel. 058 136 21 21

08.04.2020 | von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

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