Pressemitteilung
Reduktion der Medienabgabe und Beitrag zur Erfüllung des Leistungsauftrags der SRG

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

20.04.2020, Bern - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Senkung der Medienabgabe für Schweizer Haushalte beschlossen. Das verabschiedete Paket sieht unter anderem auch eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für 34 konzessionierte private Radio- und Fernsehstationen vor. Der Abgabenanteil für die SRG wird ab 2021 um 50 Millionen Franken erhöht. Der Beitrag kompensiert einen Teil der Werbeverluste der vergangenen Jahre und gewährleistet die Aufrechterhaltung des SRG- Leistungsauftrags gemäss Konzession. Die laufenden Spar- und Reformprogramme der SRG werden weiter umgesetzt.

Im Herbst 2017 hatte der Bundesrat eine Senkung der Medienabgabe beschlossen und gleichzeitig den Abgabenanteil für die SRG auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr plafoniert. Die SRG hat daraufhin ein Spar- und Reformprogramm im Umfang von 100 Millionen Franken lanciert. Dieses musste 2019 um weitere 50 Millionen auf 150 Millionen Franken ausgedehnt werden, weil die Werbeeinnahmen massiv rückläufig waren. Auch für das laufende Jahr rechnet die SRG - wie die gesamte Medienbranche - mit einem weiteren, starken Rückgang der Werbeeinnahmen.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einer Senkung der Medienabgabe für Haushalte sowie Entlastungsmassnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz zugestimmt. Das Paket beinhaltet auch eine erhöhte finanzielle Unterstützung für die 34 konzessionierten, privaten Radio- und Fernsehstationen. Auch der Abgabenanteil für die SRG wird ab 2021 um 50 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Dieser Beitrag ermöglicht es der SRG, die strukturellen Einbussen, die sich aus dem Rückgang der Werbeeinnahmen in den letzten Jahren ergeben haben, teilweise auszugleichen und ihren in der Konzession definierten Leistungsauftrag weiterhin zu erfüllen.

Die laufenden Spar- und Reformprogramme der SRG werden wie geplant weiter umgesetzt. Die finanziellen Auswirkungen der aktuellen Covid-19-Epidemie lassen sich noch nicht quantifizieren, werden sich aber voraussichtlich im hohen zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Kontakt:

Medienstelle SRG SSR

Edi Estermann

medienstelle.srg@srgssr.ch

Tel. 058 136 21 21

20.04.2020 | von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

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Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.


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