Pressemitteilung
Massive Ausweitung der Corona-Entschädigung: Anspruch neu unabhängig von der Branche

SVA des Kantons Schwyz

21.04.2020, Zürich - Die finanzielle Not vieler Selbständigerwerbender ist gross. Der Bundesrat hat reagiert. Bisher hatte nur Anspruch auf Entschädigung, wer den Betrieb amtlich angeordnet schliessen musste. Jetzt erhalten auch indirekt Betroffene mit dem Corona-Erwerbsausfall Unterstützung. Was einfach klingt, ist eine Mammutaufgabe für die Ausgleichskassen. Diese wappnen sich für den grossen Ansturm. Rund 150'000 Anträge haben die Ausgleichskassen schon erhalten. Sie rechnen in den nächsten Tagen mit weit über 100'000 zusätzlichen Anmeldungen.

Die Betroffenen können neu während zwei Monaten eine Entschädigung beantragen. Diese kann rückwirkend ab dem 17. März erfolgen. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zwischen 10'000 und 90'000 Franken liegt.

Die Anmeldung kann bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der die Selbständigen abrechnen. Für die Ausgleichskassen ist klar: Auch hier ist das Ziel, innert einem Monat nach dem Bundesratsentscheid vom 16. April mit den Auszahlungen zu starten.

Kontakt:

Andreas Dummermuth

Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen

E-Mail: andreas.dummermuth@aksz.ch

21.04.2020 | von SVA des Kantons Schwyz

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Über SVA des Kantons Schwyz

Seit dem Start der AHV im Jahre 1948 hat sich das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt. Heute besteht das Netz der sozialen Sicherheit aus zehn Versicherungszweigen. AHV und IV bilden die grundlegende erste Säule.

Unsere Ausgleichskasse ist mit Aufgaben in neun der insgesamt zehn schweizerischen Sozialversicherungszweigen betraut. Als öffentliche Organisation sichern wir der gesamten Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit.

Die grosse sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Sozialwerke animiert und verpflichtet die Ausgleichskasse zu einer modernen, effizienten und transparenten Geschäftsführung.

Die AHV und die übrigen Sozialwerke sind wandlungsfähig und werden sich auch in Zukunft an die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die sozialen Bedürfnisse unseres Landes anpassen. Als Ausgleichskasse und IV-Stelle werden wir diese Entwicklung verantwortungsbewusst mittragen und mitgestalten.


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