Pressemitteilung
Zweiter Nachweis eines Wolfes in Fürstentum Liechtenstein

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

28.04.2020, Vaduz (ots) - Am Montag, 20. April 2020, wurde zum zweiten Mal ein Wolf in Liechtenstein nachgewiesen. Der Nachweis gelang mittels der Fotofallen, die vom Amt für Umwelt zur Überwachung des Liechtensteiner Luchsbestandes eingesetzt werden. Der Nachweis erfolgte, wie bereits im Dezember 2018, nördlich von Steg. Nach Bestätigung der Artbestimmung durch Fachpersonen handelt es sich somit um den zweiten gesicherten Nachweis eines Wolfs auf liechtensteinischem Territorium.

Woher der Wolf stammt und ob er sich schon längere Zeit im Grenzgebiet zwischen Liechtenstein und Vorarlberg aufgehalten hat, ist zurzeit nicht bekannt. Das Amt für Umwelt verstärkt den Einsatz von Fotofallen und arbeitet gemeinsam mit den Jagdaufsehern zusammen, um weitere Hinweise auf Wolfspräsenz zu prüfen.

Das Amt für Umwelt hält Nutztierhalter, insbesondere Kleinviehalter, an, ihre Herdenschutzmassnahmen zu kontrollieren. Fragen oder Unklarheiten bezüglich Herdenschutzmassnahmen können mit dem Amt für Umwelt oder direkt beim Herdenschutzteam am Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen (LZSG) geklärt werden. Die Herdenschutzberatungen werden dieses Jahr unter Berücksichtigung aller derzeitig geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durchgeführt. Herdenschutzberatungen für Nutztierhalter in Liechtenstein sind kostenlos.

Pressekontakt:

Amt für Umwelt

Cathérine Frick

T +423 236 66 06

28.04.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

--- ENDE Pressemitteilung Zweiter Nachweis eines Wolfes in Fürstentum Liechtenstein ---

Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.


Quellen:
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