Pressemitteilung
Fürstentum Liechtenstein - Auffahrtswochenende ohne Versammlungsverbot

Regierung des Fürstentums Liechtenstein

26.05.2020, Vaduz (ots) - Die Regierung hat vor dem Auffahrtswochenende beschlossen, das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum durch ein Abstandsgebot zu ersetzen. Seit dann gibt es im öffentlichen Raum keine Beschränkung in Bezug auf die Personenanzahl mehr. Jedoch ist bei Menschenansammlungen zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Bestimmungen beziehen sich ausschliesslich auf den öffentlichen Raum im Freien, also beispielsweise auf öffentliche Plätze, Spielplätze, Spazierwege oder Parkanlagen.

Die Einschränkungen für Gastronomiebetriebe bleiben unverändert. Alle Gäste müssen weiterhin an Tischen sitzen und die Tische dürfen mit maximal vier Personen oder Eltern mit ihren Kindern besetzt sein. Auch muss ein Abstand von zwei Metern oder eine Abtrennung zwischen den Gästegruppen gewährleistet sein. Zur Überprüfung der Massnahmen werden Kontrollen durchgeführt.

Auch die Einschränkungen im Sport bleiben unverändert. Trainings können in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren konnten wieder geöffnet werden, unter Einhaltung von Schutzkonzepten. Umkleidekabinen und Duschen bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Öffentliche und private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, sind nach wie vor nicht erlaubt. Dies schliesst nicht aus, dass sich Familien und Freunde im kleinen Kreis treffen können. Wie auch in anderen Lebensbereichen ist es auch dabei wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus verwiesen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19

26.05.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein

--- ENDE Pressemitteilung Fürstentum Liechtenstein - Auffahrtswochenende ohne Versammlungsverbot ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
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