Pressemitteilung
Schweizerischer Städteverband: Weichenstellung gegen steigende Sozialhilfekosten

Schweizerischer Städteverband

16.06.2020, Bern - Die Hälfte der Erwachsenen, die Sozialhilfe benötigen, hat keinen Berufsabschluss. Lesen, Schreiben, Rechnen oder einfache Computeranwendungen fallen vielen von ihnen schwer. Am 17. Juni behandelt der Ständerat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2024. Damit entscheidet er unter anderem auch, wie viel Geld für die nachhaltige Integration von Sozialhilfebeziehenden durch Bildungsmassnahmen zur Verfügung steht. Der Schweizerische Städteverband fordert den Ständerat auf, jetzt einen entscheidenden Schritt zur Armutsprävention zu machen und die Erhöhung der Mittel für die Förderung von Grundkompetenzen auf 40 Millionen Franken gutzuheissen.

Viele Personen, die Sozialhilfe benötigen, verfügen nicht über die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in den sich rasch entwickelnden Arbeitsmarkt. Die Hälfte der erwachsenen Sozialhilfebeziehenden hat keinen Berufsabschluss. Fast 30 Prozent haben Probleme mit den Grundkompetenzen. Als Grundkompetenzen zählen Fähigkeiten wie Lesen und Schreiben, mündliche Ausdrucksweise und Mathematik sowie einfache Computeranwendungskenntnisse.

Mit geeigneten Bildungsmassnahmen können gemäss Schätzungen von Experten aus dem Sozial- und Bildungsbereich 40 Prozent der Sozialhilfebeziehenden ohne Berufsabschluss und/oder mit ungenügenden Grundkompetenzen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das sind schweizweit rund 70 000 Personen. Gerade auch vor dem Hintergrund von voraussichtlich steigenden Sozialhilfezahlen aufgrund der Corona-Krise ist es aus sozialer und volkswirtschaftlicher Perspektive vordringlich, diesen Personen mit Bildungsmassnahmen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Das Weiterbildungsgesetz sieht für Aktivitäten in diesem Bereich Finanzhilfen des Bundes an die Kantone vor. Der in der Periode 2017-2020 im Rahmen der BFI-Botschaft verfügbare Kredit von 15 Millionen Franken ist aber äusserst bescheiden und wird dem Förderbedarf nicht gerecht. Der Ständerat entscheidet am Mittwoch darüber, den Bundesbeitrag zur Stärkung der Grundkompetenzen für die Jahre 2021-2024 auf 40 Millionen Franken zu erhöhen (Art. 1, Minderheit II). Der Städteverband fordert den Ständerat auf, diese Gelegenheit zur Bekämpfung steigender Sozialhilfekosten zu nutzen und der Einführung eines Armutsmonitorings jetzt einen konkreten Schritt zur Armutsprävention folgen zu lassen.

Städte unterstützen die Förderung von Arbeit dank Bildung

Städte sind von Entwicklungen in der Sozialhilfe zuerst und in hohem Masse betroffen. In den sechs grössten Städten lebt mehr als ein Viertel aller Sozialhilfebeziehenden der Schweiz. Die Sozialhilfequote, also der Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Bevölkerung, ist in städtischen Gebieten höher als in ländlichen. Die Sozialhilfe könnte, auch aus Sicht städtischer Fachleute, durch Investitionen in die Weiterbildung und in die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen nachhaltig entlastet werden. Der Präsident des Städteverbandes, Nationalrat Kurt Fluri, hat deshalb die Motion "Arbeit dank Bildung" (18.3537) eingereicht. Der Vorstoss wurde noch nicht vom Nationalrat behandelt.

Pressekontakt:

Nationalrat Kurt Fluri

Stadtpräsident Solothurn

Präsident Schweizerischer Städteverband

079 415 58 88

16.06.2020 | von Schweizerischer Städteverband

--- ENDE Pressemitteilung Schweizerischer Städteverband: Weichenstellung gegen steigende Sozialhilfekosten ---

Über Schweizerischer Städteverband

Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.

Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.

Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.


Quellen:
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