Pressemitteilung
Presserat rügt "Republik": Zitat erweckte falschen Eindruck

Schweizer Presserat

02.07.2020, Bern - Dürfen Zitate in einem anderen als dem von ihrem Urheber beabsichtigten Zusammenhang verwendet werden? Wenn damit der Sinn verändert wird, den der Zitierte seiner Aussage ursprünglich geben wollte, stellt dies einen Verstoss gegen die journalistische Ethik dar, urteilte jetzt der Schweizer Presserat.

In der "Republik" hatte Christof Moser, heute Chefredaktor des Online-Magazins, am 5. November 2018 ein Zitat des "Weltwoche"-Autors Alex Baur verwendet, das - gekürzt und leicht bearbeitet - dem Chefredaktor der "Weltwoche" eine Fehlinformation mit antisemitischem Inhalt anzulasten schien. Baur beschwerte sich, er habe in der zitierten Passage nicht seinen Chef Roger Köppel gemeint, sondern Antisemiten in Südamerika und Osteuropa; so habe er dies in seinem Original-Beitrag auch unmissverständlich formuliert.

Dadurch, dass die "Republik" Baurs Zitat in einen Schweizer Kontext eingebettet habe, sei jedoch der Eindruck entstanden, er trete als Kronzeuge gegen seinen Vorgesetzten und Herausgeber auf. Der Schweizer Presserat gab Baur jetzt recht: Zwar habe die "Republik" mit dieser Zitierweise nicht die Wahrheitspflicht verletzt, aber in der Wahrnehmung unbefangener Leser einen Eindruck erweckt, der nicht der Wirklichkeit entspricht.

Zentraler Bestandteil des journalistischen Handwerks ist die Wiedergabe gesprochener oder geschriebener Sätze. Ein Zitat darf zwar durchaus gekürzt und zur Verdeutlichung des Gesagten sogar umgestellt werden. In der Presserats-Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten heisst es aber unter Ziffer 3: "... Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen ..."

Gegen diese Regel hat die "Republik" verstossen.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

02.07.2020 | von Schweizer Presserat

--- ENDE Pressemitteilung Presserat rügt "Republik": Zitat erweckte falschen Eindruck ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press


News Abo

Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

TCS Ambulance mit neuem Stützpunkt in Bern Touring Club Suisse (TCS), 26.11.2025

Nach einer Hirnverletzung braucht es Inklusion in allen Lebensbereichen FRAGILE Suisse, 26.11.2025

Megatrends und Erdbebenresilienz im Fokus der Bevölkerungsschutzkonferenz Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, 26.11.2025

NEWSTICKER - 26.11.2025
12:13 Uhr Blick.ch
Unfall: Mountainbiker nach Unfall in Erlenbach BE verstorben »

12:12 Uhr 20min
«Beim Würgen zähle ich bis 30 und lasse los» »

11:31 Uhr SRF
Diagnose ADHS – Erwachsene mit ADHS – verkannt und alleine gelassen »

10:41 Uhr Computerworld
Erdbebenresilienz der Schweiz soll auch mit KI verbessert werden »

10:31 Uhr Espace Wirtschaft
Neue Verbindungen: Die SBB bauen den Fahrplan um – das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick »

05:40 Uhr NZZ
Fall Stadler: Schweizer Firmen erhalten mehr öffentliche Aufträge in der EU als umgekehrt »

13:01 Uhr SNB Medienmitteilungen
2025-11-21 - Zweiter Runder Tisch zum Thema Bargeld »

4
6
18
25
36
42
1
Nächster Jackpot: CHF 5'000'000

6
11
17
35
44
3
7
Nächster Jackpot: CHF 167'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'008'304