Pressemitteilung
Billag-Mehrwertsteuer: Dank Konsumentenschutz erhält jeder Haushalt 50 Franken zurück

Stiftung für Konsumentenschutz

25.09.2020, Weil die Billag über Jahre zu Unrecht Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren erhob, erhält jeder gebührenpflichtige Haushalt 50 Franken zurück. Das Parlament hat heute die dafür notwendige gesetzliche Grundlage definitiv verabschiedet. Damit geht ein langer Kampf des Konsumentenschutzes und seiner Partner (FRC und ACSI) zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten dem Ende zu.

Über Jahre verrechnete die Billag eine Mehrwertsteuer von 2.5% auf den Radio- und Fernsehgebühren – zu Unrecht, wie das Bundesgericht im April 2015 entschied. Nach dem Urteil des Bundesgerichtes 2015 stattete das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern jedoch nicht automatisch zurück. Deshalb forderten die Konsumentenorganisationen im Namen von rund 26'000 Gebührenzahlern die Rückerstattung auf dem Rechtsweg ein. Das Bundesgericht hiess in seinem Urteil vom 2. November 2018 die Klage des Konsumentenschutzes gut: Das BAKOM musste die zu Unrecht erhobene Billag-Mehrwertsteuer für den Zeitraum zwischen 2010 und Mitte 2015 zurückerstatten.

Dank diesem Urteil und auch aufgrund des politischen Drucks entschied das BAKOM, nicht nur die klagenden Gebührenzahler, sondern alle gebührenpflichtigen Haushalte pauschal zu entschädigen, was einer gesetzlichen Grundlage bedurfte. Das Parlament hat heute dieses «Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» in der Schlussabstimmung definitiv angenommen und damit entschieden, dass jedem gebührenpflichtigen Haushalt 50 Franken zurückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt voraussichtlich 2021 oder 2022 als Gutschrift auf der Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe). Die Gutschrift erfolgt automatisch, die Gebührenzahler müssen nichts unternehmen.

Die Konsumentenorganisationen begrüssen diese Lösung: «Wir sind sehr erfreut, dass alle gebührenpflichtigen Haushalte von der Rückerstattung profitieren. Eine pauschale Gutschrift von 50 Franken ist aus unserer Sicht eine pragmatische Lösung, eine individuelle Berechnung des Rückerstattungsanspruchs für jeden einzelnen Haushalt wäre viel zu aufwändig gewesen», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.


Medienkontakt:

Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz, Tel. 078 710 27 13

André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft, Konsumentenschutz, Tel. 076 478 83 17

Sophie Michaud Gigon, secrétaire générale de la Fédération romande des consommateurs (FRC), Tel. 021 331 00 90

Marine Stücklin, Responsable Droit et Politique, FRC, Tel. 021 331 00 90

Ivan Campari, Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana, Tel. 079 690 98 79

25.09.2020 | von Stiftung für Konsumentenschutz

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Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch




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