Der Hauseigentümerverband Schweiz hat seit Beginn der Pandemie-bedingt angeordneten
Betriebsschliessungen die betroffenen Geschäftsmietparteien dazu aufgerufen, bei Bedarf bilateral nach
einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Dies unter Berücksichtigung der äusserst unterschiedlichen
Auswirkungen der Krise auf die betroffenen Unternehmen sowie auch der individuellen finanziellen
Verhältnisse der Vertragsparteien, und der konkreten vertraglichen und betrieblichen Umstände. Einen
staatlichen Zwang für einen generellen undifferenzierten Mietzinserlass zulasten der Vermieter lehnt der
HEV Schweiz ab. Eine Zwangsregelung ist willkürlich und ungerecht. Profitieren würden auf Kosten der
privaten Vermieter und Pensionskassen auch viele finanzstarke Unternehmer.
Immense
Unterstützungsmassnahmen waren erfolgreich Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bundesrat zur
Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen milliardenschwere Unterstützungsmassnahmen in
historischem Ausmass getroffen, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Diese Massnahmen haben
einen stärkeren wirtschaftlichen Einbruch verhindern können und sind grösstenteils weiterhin verfügbar.
Dank diesen immensen Unterstützungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der grossen
Zahl von freiwilligen Mieterlassen durch die Vermieter bestehen keine globalen Zahlungsschwierigkeiten
der Geschäftsmieter. Das im Auftrag des Bundesrates erstellte Monitoring weist eine grosse Mehrheit der
Geschäftsmietparteien aus, die bereits einvernehmliche Einigungen für eine Mietzinsreduktion gefunden
hat.
Stossende Ungerechtigkeiten durch Staatseingriff abgelehnt
Das vorgeschlagene Geschäftsmietegesetz für einen rückwirkenden Eingriff in die mietvertraglichen
Rechte würde die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie verletzen und hätte einen krassen Verstoss gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität zur Folge. Gemäss der
bundesrätlichen Monitor-Erhebung sind rund 60% der Unternehmen nicht eingemietet, sondern betreiben
ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren Raumkosten sind in etwa gleich hoch wie jene der
eingemieteten Unternehmer. Eigentümer-Unternehmer waren im genau gleichen Masse von den Covid-19-
bedingten Betriebseinschränkungen betroffen. Während die Geschäftsraummieter von ihren Mietkosten
weitgehend entlastet würden, müssten hingegen Unternehmen in der eigenen Liegenschaft ihre
Raumkosten zu 100% selbst tragen. Diese Besserstellung verzerrt den Wettbewerb und
privilegiert Mieter-Unternehmer gegenüber Eigentümer-Unternehmern in unzulässiger Weise.
Rückwirkender Vertragseingriff nicht praxisgerecht
Die Umsetzung
des beratenen Geschäftsmietegesetzes hätte in der konkreten Umsetzung in den einzelnen
Mietvertragsverhältnissen enorme Abgrenzungsschwierigkeiten verursacht. So etwa bei der Bestimmung
der zu zahlenden Nebenkosten sowie der Anrechnung und Gültigkeit bereits abgeschlossener
Vereinbarungen zwischen den Mietparteien. Die Folgen des rückwirkenden Eingriffs wären
Rechtsunsicherheit und jahrelange Gerichtsverfahren.
Der HEV Schweiz wird
sich dafür einsetzen, dass auch der Ständerat den Gesetzesentwurf für den verfassungswidrigen
Staatseingriff in die Mietverträge rasch ablehnt. Damit wird der Weg frei für weitere Vereinbarungen
zwischen Mietern und Vermietern, um im Bedarfsfall für überlebensfähige Betriebe situationsgerechte und
nachhaltige Lösungen auszuloten.
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