Pressemitteilung
BAG: Lage verschlechtert sich – Bundesrat bereitet weitergehende Massnahmen vor

Bundesamt für Gesundheit BAG

09.12.2020, Bern - Die epidemiologische Lage in der Schweiz verschlechtert sich zusehends. Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 8. Dezember eine Aussprache zur Lage geführt. Er will in einem mehrstufigen Prozess die Situationen rasch verbessern. An der Sitzung vom 11. Dezember will er die nationalen Massnahmen vereinheitlichen und verschärfen. Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, sollen am 18. Dezember weitere Massnahmen hinzukommen.

Die epidemiologische Lage hat sich in den letzten Tagen weiter verschlechtert. Die Zahl der Ansteckungen ist hoch und steigt wieder an, die Betten auf den Intensivstationen sind weiterhin stark ausgelastet. Der Reproduktionswert für Ende November liegt über 1; im Schnitt stecken also 100 infizierte Personen mehr als 100 weitere Personen an. Damit steigen die Fallzahlen wieder exponentiell an. Zudem hat sich auch in der Westschweiz der Trend gewendet; die Zahlen sinken deutlich weniger rasch, als noch vor ein paar Tagen. Die zunehmende Kälte und das schlechte Wetter dürften das Infektionsgeschehen beschleunigt haben.

Gespräche mit Kantonen mit ungünstiger Entwicklung
Der Bundesrat ist äusserst besorgt über die Entwicklung. Die Bundespräsidentin und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern haben nach der Bundesratssitzung vom 4. Dezember mit jenen Kantonen das Gespräch gesucht, die eine ungünstige epidemiologische Entwicklung aufweisen. Diese teilen die Besorgnis des Bundesrats mehrheitlich. Sie sehen die Lage ebenfalls als problematisch an und weisen insbesondere darauf hin, dass das das Personal in den Spitälern und Heimen erschöpft ist.

Weitergehende Massnahmen: Konsultation gestartet
Verschiedenen Kantone haben in den letzten Tagen Massnahmen getroffen oder angekündigt. Der Bundesrat will diese vereinheitlichen und verstärken. Er will deshalb an seiner Sitzung vom 11. Dezember weitergehende Massnahmen beschliessen, die ab Samstag, 12. Dezember und bis am 20. Januar 2021 gelten sollen. Er unterbreitet den Kantonen in einer Konsultation folgende Vorschläge:

- Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen.

- Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.

- Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten.

- Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.

Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitergehende Massnahmen zu beschliessen, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.

Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen prüfen
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF, dem EDI und dem EJPD (BJ) Massnahmen für allfällige Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen zu prüfen und dem Bundesrat bis zum 18. Dezember 2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat führt am 11. Dezember 2020 eine erste Aussprache dazu.



Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit,
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline für einreisende Personen +41 58 464 44 88

09.12.2020 | von Bundesamt für Gesundheit BAG

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Über Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft




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