Pressemitteilung
EFD: Klarstellung zum «Öffnungsplan» von Bundesrat Ueli Maurer

05.03.2021, Bern - Im Auftrag von Bundesrat Ueli Maurer informiert das Eidgenössische Finanzdepartement EFD als Reaktion auf den heutigen Artikel des Tagesanzeigers «Ueli Maurers vorsichtiger Öffnungsplan» und gibt Aufschluss über die tatsächlichen und nach verschiedenen Entwicklungen eingebrachten Vorschläge des Finanzministers in die Diskussionen im Bundesrat vom 24. Februar 2021, explizit zu den Gastronomieunternehmen.
Das EFD hat am 5. Februar und nach Aufforderung durch das Kollegium in der Sitzung vom 3. Februar, ein Diskussionspapier zur Lockerungsstrategie ausschliesslich an die Bundesratsmitglieder verfasst. Es handelte sich damals explizit um ein erstes mögliches Öffnungsszenario aufgrund der aktuellen Lage. Es war das erste solche Szenario und nicht ein Alternativvorschlag wie vom Tagesanzeiger kolportiert wird.
Als Reaktion auf die positiven Entwicklungen während der drei Folgewochen, aber auch auf die positiven Erfahrungen aus den Berggebieten mit der Einhaltung der Schutzkonzepte und den Massentests, verfasste Bundesrat Ueli Maurer für die Sitzung des Bundesrats vom 24. Februar 2021 einen Mitbericht. Darin forderte er die vollständige Öffnung der Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben per 1. März 2021 und der Innenräume per 22. März 2021.
Das Diskussionspapier vom 5. Februar 2021 das unter Amtsgeheimnisverletzung weitergegeben worden ist und auf dem der Tagesanzeiger heute eine Diskrepanz zwischen Bundesrat Ueli Maurer zu seiner Partei konstruiert, wurde durch die positiven Entwicklungen überholt.
Medienkontakt:
Peter Minder
Leiter Kommunikation EFD
079/437 73 61
peter.minder@gs-efd.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung EFD: Klarstellung zum «Öffnungsplan» von Bundesrat Ueli Maurer ---
Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.
Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.
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