Pressemitteilung
HEV Schweiz begrüsst neuen Ansatz in der Raumplanung

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

03.05.2021, Zürich - Die vorberatende Kommission des Ständerats (UREK-S) hat sich nach langen Beratungen zur Revision des Raumplanungsgesetzes positioniert. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Kommission die geltenden Probleme der Raumplanung ausserhalb der Bauzonen auf ein zeitgemässes Fundament stellen will. Es muss eine gebietsbezogene Raumplanung ermöglicht werden, welche eine zweckmässige Entwicklung der Regionen in der Schweiz erlaubt. Mit der Vernehmlassung tritt die UREK-S den Extremforderungen der Landschaftsinitiative entgegen. Der HEV Schweiz wird die Vorlage in der Vernehmlassung allerdings noch kritisch auf ihre Praxistauglichkeit prüfen.

Herausforderungen an die Raumplanung erfordern Gesamtschau

Das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) stammt aus dem Jahre 1979. Die Bestimmungen zur Siedlungsplanung wurden vom Parlament im Juni 2012 umfassend erneuert. Die Bestimmungen zur Planung ausserhalb der Bauzonen bedürfen ebenfalls einer Gesamtschau. Die Herausforderungen für eine zeitgerechte Planung dieses Gebietes sind gross. Neben Landwirtschaft und Landschaftsschutz ist auch der Infrastruktur, der wirtschaftlichen Entwicklung und den Bedürfnissen der Bevölkerung (Tourismus, Erholung etc.) Rechnung zu tragen.

Lösungsorientierte Raumplanung statt Extremforderungen

Der HEV Schweiz setzt sich für die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ein und begrüsst das Eintreten der Kommission des Ständerates. Mit dieser Etappe soll die Raumplanung ausserhalb der Bauzonen neu geregelt werden. Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet muss im Grundsatz gewahrt bleiben. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Ständeratskommission den Kantonen künftig einen grösseren Gestaltungsspielraum für massgeschneiderte regionale Lösungen geben will. Der HEV Schweiz unterstützt diese Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage: Die geographischen und strukturellen Verhältnisse und Entwicklungen sind regional äusserst unterschiedlich. Das hat das Raumplanungsrecht des Bundes zu berücksichtigen. Es ist daher erforderlich und konsequent, der kantonalen Planung den nötigen Handlungsraum für eine gebietsbezogene angepasste Raumgestaltung zu geben.

Politische Brisanz

Das Bauen ausserhalb der Bauzonen war und ist von hoher politischer Brisanz. Das zeigen die zahlreichen Volksbegehren in jüngster Zeit, wie die Zersiedelungsinitiative, die Ernährungssicherheits- und die Ernährungssouveränitäts-Initiative. Neue Volksinitiativen stehen unmittelbar vor der Tür, namentlich die Doppelinitiative Biodiversität und Landschaft. Umso wichtiger ist es, dass nicht nur auf diese einzelnen Initiativen und Extremforderungen reagiert wird, sondern mit einer breiten politischen Diskussion im Parlament aktiv agiert wird. Der HEV Schweiz begrüsst es daher, dass die Kommission mit einem Vorschlag für eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe (RPG2) den extremen Partikularinteressen der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Die konkrete Umsetzung des Gesetzesvorschlagswerden in der Vernehmlassung muss allerdings noch kritisch geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Praxistauglichkeit der Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch

03.05.2021 | von HEV Hauseigentümerverband Schweiz

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