Pressemitteilung
OAK BV - Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage per Ende Juni 2021

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

23.07.2021, Bern - Die Hochrechnung der OAK BV zur finanziellen Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zeigt per Ende Juni 2021, dass sich die Deckungssituation der Vorsorgeeinrichtungen in der ersten Jahreshälfte sehr gut entwickelt hat. Der durchschnittliche Deckungsgrad betrug per Ende 2020 trotz pandemiebedingter Unsicherheiten an den Kapitalmärkten 113,5 %. Dieser Positivtrend setzte sich in der ersten Hälfte des Jahres 2021 fort; der durchschnittliche Deckungsgrad stieg per Ende Juni auf 119,9 % an. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell lediglich 0,6 % der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung.

Anfang letzten Jahres lancierte die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) aufgrund der Coronapandemie ein enges Monitoring zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Basierend auf der für die ganze Schweiz einheitlichen und risikoorientierten jährlichen Erhebung zur finanziellen Lage und Risikosituation der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Insgesamt flossen die Daten von 1345 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von rund 798 Milliarden Franken in die Hochrechnung per Ende Juni 2021 ein.

Durchschnittliche Deckungssituation entwickelt sich positiv

Die für die erste Jahreshälfte hochgerechneten Zahlen zur finanziellen Lage zeigen eine weitere deutliche Verbesserung bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen. Der durchschnittliche Deckungsgrad stieg gemäss Hochrechnung von 113,5 % Ende 2020 auf 115,5 % per Ende März an. Per Ende Juni kletterte dieser Wert auf 119,9 %. Dies entspricht einer signifikanten Verbesserung im Vergleich zum Vorjahresniveau (102,0 % per Ende März 2020 bzw. 107,9 % per Ende Juni 2020). Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung beträgt per Ende Juni kapitalgewichtet 0,6 %. Das bedeutet, dass nur 0,6 % der Rentenverpflichtungen aktuell nicht zu 100 % gedeckt sind.

Positive Marktentwicklungen in der ersten Jahreshälfte

Die gute Deckungssituation ist auf die ausgesprochen positiven Marktentwicklungen in der ersten Jahreshälfte 2021 zurückzuführen. Bei unverändert tiefen Marktzinsen erzielten die Vorsorgeeinrichtungen per Ende Juni vor allem in den Kategorien Aktien (14,2 %) und alternative Anlagen (13,6 %) sehr gute durchschnittliche Renditen. Dies ist ein weiterer Sprung im Vergleich zur bereits guten Performance von Aktien (6,1 %) und alternativen Anlagen (6,0 %) per Ende März 2021.

Zielerreichungsgrad der Wertschwankungsreserven steigt

Das Anlegen von Vorsorgegeldern auf den Kapitalmärkten ist mit Risiken verbunden. Damit Vorsorgeeinrichtungen Schwankungen auf den Kapitalmärkten tragen können, sind sie gesetzlich verpflichtet, sogenannte Wertschwankungsreserven zu bilden. Die durchschnittliche Zielgrösse der Wertschwankungsreserven liegt bei 17,8 % der Vorsorgekapitalien. Per Ende 2020 hatten 30 % der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig aufgebaut. Per Ende März 2021 stieg dieser Wert auf 42 % an und per Ende Juni 2021 haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. Dieser Wert bleibt jedoch volatil. Im aktuellen Tiefzinsumfeld müssen viele Vorsorgeeinrichtungen immer höhere Anlagerisiken auf sich nehmen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Coronapandemie hat zuletzt gezeigt, wie rasch es zu massiven Verwerfungen am Markt kommen kann, welche die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen bedrohen. Ein genügend hoher Deckungsgrad, das heisst ausreichende Wertschwankungsreserven, ist deshalb für die finanzielle Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen essentiell.

Reformbedarf bleibt hoch

Mehr als ein Jahr nach Ausbruch der Coronapandemie zeigt sich, dass die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt die pandemiebedingten Schwankungen auf den Kapitalmärkten gut überstanden haben und nun über einen respektablen Puffer im Fall erneuter Einbrüche an den Kapitalmärkten verfügen. Die errechneten Durchschnittswerte zur Deckungssituation und zur Marktentwicklung in der ersten Jahreshälfte dürfen jedoch nicht über die andauernden Herausforderungen im System der zweiten Säule hinwegtäuschen. Während viele Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen weit über dem BVG-Obligatorium zukunftsgerichtet aufgestellt sind, bleibt die Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität für andere Vorsorgeeinrichtungen eine schwierige Aufgabe. Im derzeitigen Tiefzinsumfeld ist es besonders für Einrichtungen nahe am BVG-Obligatorium schwierig, die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen mittel- und langfristig zu erfüllen. Die aktuellen unrealistischen Vorgaben beim Mindestumwandlungssatz führen neben höheren Anlagerisiken zu einer ungewollten Umverteilung von Aktiven zu Rentenbeziehenden. Die Politik ist deshalb gefordert die nötigen Anpassungen im Gesetz vorzunehmen, damit Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen realistischer gesetzlicher Parameter für ihre Versicherten Vorsorgeleistungen produzieren können.


Medienkontakt:
Gabriela Giallombardo
Kommunikation und Information OAK BV
Tel. Nr. 058 463 16 19
gabriela.giallombardo@oak-bv.admin.ch

23.07.2021 | von Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

--- ENDE Pressemitteilung OAK BV - Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage per Ende Juni 2021 ---

Über Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert.

Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.

Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge. Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.

Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.


Quellen:
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