Pressemitteilung
HEV Schweiz: Auch der Bundesrat will die ungerechte Besteuerung der "Eigenmiete" abschaffen

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

26.08.2021, Zürich (ots) - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage "Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung" der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Der HEV Schweiz ist hocherfreut, dass der Bundesrat damit den dringlichen Handelsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt. Insbesondere begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die von der WAK-S vorgesehene vollständige Streichung von privaten Schuldzinsabzügen ablehnt - dies aus verfassungsrechtlichen Gründen. Die bundesrätliche Unterstützung der Forderung der Kommissionsminderheit für einen auf 70 Prozent der Vermögenserträge begrenzten Schuldzinsabzug findet deshalb ebenfalls die Unterstützung des HEV Schweiz.

Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 endlich eine Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Parlaments verabschiedet und den Bundesrat um Stellungnahme ersucht. Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage sind die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge, wobei eine Minderheit der WAK-S die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge fordert. Die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Sie ist systemwidrig und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat ebenfalls eine begrenzte Beibehaltung des privaten Schuldzinsabzugs fordert: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften oder Mietzinseinnahmen bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel und widerspricht der Bundesverfassung. Der Bundesrat unterstützt damit ausdrücklich die Bemühungen des HEV Schweiz, der die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge von Anfang an scharf kritisiert und bekämpft hat.
  • Ebenfalls befürwortet der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Beibehaltung des Abzugs für Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen unterstützt. Es ist sinnvoll, diese Kompetenz an das Klimaziel 2050 zu koppeln und nicht - wie von der WAK-S vorgesehen - an das vom Stimmvolk abgelehnte CO2-Gesetz.
  • Der HEV zeigt Verständnis für den Antrag des Bundesrates, den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abzuschaffen. Die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems führen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitliegenschaften seitens der Tourismuskantone stark infrage gestellt wird. Umso wichtiger ist deshalb, bei Zweitliegenschaften, bei denen der Ertrag versteuert werden muss, im Gegenzug die damit einhergehenden Kosten für Unterhalt und vor allem die Schuldzinsen zum Abzug zuzulassen.

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HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch

26.08.2021 | von HEV Hauseigentümerverband Schweiz

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