Pressemitteilung
BSV - Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2022

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

21.10.2021, Bern - Auf den 1. Januar 2022 werden gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 0,3 % bei den seit 2018 ausgerichteten Renten und 0,1 % bei den Renten, die 2012 erstmals ausgerichtet wurden.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Eine erste Anpassung dieser BVG-Renten erfolgt nach drei Jahren. Danach sind die Anpassungen an den Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel alle zwei Jahre statt.

Die Berechnung des Anpassungssatzes von 0,3 % für die seit 2018 laufenden Renten basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2018 und September 2021 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2018 = 99,1259 und Septemberindex 2021 = 99,4069; Basis Dezember 2010 = 100).

Zudem muss geprüft werden, ob gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die noch nie angepasst wurden (seit 2008, 2011 und 2012 ausgerichtete Renten) auf den 1. Januar 2022 an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Der Vergleich des Indexes für September 2021 mit dem entsprechenden Index für 2008, 2011 und 2012 zeigt, dass einzig die seit 2012 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten erstmals auf den 1. Januar 2022 an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Der Anpassungssatz beträgt 0,1 %. Die Berechnung basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2012 und September 2021 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2012 = 99,2690 und Septemberindex 2021 = 99,4069; Basis Dezember 2010 = 100).

Da im Jahr 2022 die AHV-Renten nicht angepasst werden, gibt es auch keine nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten. Diese Fälle werden im Rahmen der nächsten AHV- Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf den 1. Januar 2023.

Die Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden von den Vorsorgeeinrichtungen ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG). Die Vorsorgeeinrichtung erläutert die Beschlüsse in ihrer Jahresrechnung oder in ihrem Jahresbericht.


Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Mathematik, Analysen und Statistik
Bereich Mathematik

Marie-Claude Sommer
Tel. +41 58 462 90 52
marie-claude.sommer@bsv.admin.ch
www.bsv.admin.ch

21.10.2021 | von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

--- ENDE Pressemitteilung BSV - Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2022 ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press


Logoregister

Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

Schaffhausen: Teilrevision des Justizgesetzes tritt am 1. Mai 2026 in Kraft Kantonale Verwaltung Schaffhausen, 09.04.2026

Arosa konkretisiert Bärenprojekt - zwischen Vision und Realität Arosa Tourismus, 09.04.2026

Liebherr entwickelt sich im Geschäftsjahr 2025 stabil LIEBHERR-INTERNATIONAL AG, 09.04.2026

NEWSTICKER - 09.04.2026
22:07 Uhr Blick.ch
«Intensiver Gummi-Geruch»: Brand in Regensdorf ZH ausgebrochen »

21:02 Uhr 20min
Melania Trump: «Ich bin nicht Epsteins Opfer» »

21:02 Uhr Espace Wirtschaft
Finanzplanung vom Geldberater: Lohnt sich ein Mehrfamilienhaus als Altersvorsorge für Pensionierte? »

20:42 Uhr SRF
Basler Klybeck-Areal – Gift im Boden: Klybeck-Areal muss vor Bauarbeiten saniert werden »

10:02 Uhr SNB Medienmitteilungen
2026-04-09 - Nationalbank und Bernisches Historisches Museum eröffnen Moneyverse »

05:40 Uhr NZZ
Teure Implantate: Künstliche Hüft- und Kniegelenke kosten in der Schweiz doppelt so viel wie in Deutschland »

2
9
21
22
26
35
3
Nächster Jackpot: CHF 1'500'000

11
14
19
36
49
6
7
Nächster Jackpot: CHF 97'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'572'751