Pressemitteilung
EFV - Teilrevision der Gebührenverordnung: Stärkere Einbindung des Preisüberwachers

Eidg. Finanzverwaltung EFV

25.11.2021, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 Änderungen an der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) beschlossen. Ein neuer Artikel konkretisiert den direkten Einbezug des Preisüberwachers. Damit werden die Anliegen der Motion 18.3303 erfüllt. Ergänzend werden die Nichterhebung von Gebühren zwischen Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung und die Grundsätze bei der Festlegung von Mahngebühren in der Verordnung verankert.

Die vom Parlament Ende 2018 verabschiedete Motion 18.3303 von Nationalrat Alois Gmür hatte den Bundesrat beauftragt, die Allgemeine Gebührenverordnung (AllgGebV) anzupassen, damit bei der Festsetzung oder Erhöhung von Gebühren auf Bundesebene das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip hinreichend beachtet werden und der Preisüberwacher bei der Gebührenfestlegung rechtzeitig angehört wird.

Ein neuer Artikel in der AllgGebV konkretisiert, dass der Preisüberwacher vor dem Erlass oder Ändern von Gebühren angehört werden muss. Er wird insbesondere die Einhaltung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips kontrollieren. Damit werden die Anliegen der Motion erfüllt.

Daneben werden zwei weitere offene Punkte geklärt: Erstens wird in einem neuen Artikel explizit geregelt, dass sich Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung keine Gebühren in Rechnung stellen. Zweitens wird die Berechnung der Mahngebühren vereinheitlicht.

Die Teilrevision der Allgemeinen Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip

Das Kostendeckungsprinzip bedeutet, dass der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen darf. Gemäss Äquivalenzprinzip muss die Höhe der Gebühr im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zur staatlichen Leistung stehen.


Medienkontakt:
Philipp Rohr
Kommunikation
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06
kommunikation@efv.admin.ch

25.11.2021 | von Eidg. Finanzverwaltung EFV

--- ENDE Pressemitteilung EFV - Teilrevision der Gebührenverordnung: Stärkere Einbindung des Preisüberwachers ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Eidg. Finanzverwaltung EFV

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung verantwortlich, beurteilt die ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente, entwickelt finanzpolitische Konzepte (so z.B. das Finanzleitbild, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Schuldenbremse), ist für die Statistik der öffentlichen Haushalte der Schweiz zuständig und führt den bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press




Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

«Linker Griff» nach Eigentümer-Geldern HEV Hauseigentümerverband Schweiz, 19.02.2026

Wincasa baut die Marktposition durch neue Mandate und langfristige Partnerschaften weiter aus Wincasa AG, 19.02.2026

100'000 Schweizer KMU setzen für ihre Administration auf bexio bexio AG, 19.02.2026

NEWSTICKER - 20.02.2026
01:30 Uhr 20min
Epstein soll Fergie jahrelang finanziell unterstützt haben »

22:32 Uhr SRF
Bundesfinanzen und EU-Verträge – Alt Bundesrat Merz: «Am besten spart man bei den Schnecken» »

21:04 Uhr Blick.ch
Für 12 Millionen Franken zwangsversteigert!: Amag-Erbin krallt sich Gebäude von Zürcher Edel-Confiserie »

17:31 Uhr NZZ
Greifen die USA Iran an? «Wenn Trump jetzt nichts unternimmt, wird ihm das als Schwäche ausgelegt» »

16:21 Uhr Espace Wirtschaft
Luftfahrt: Airbus rechnet 2026 mit Rekordjahr »

09:41 Uhr SNB Medienmitteilungen
2026-02-19 - Nationalbank legt Grundlagen für die Erweiterte Liquiditätsfazilität fest »

5
6
10
24
28
40
1
Nächster Jackpot: CHF 12'000'000

1
4
6
10
41
5
12
Nächster Jackpot: CHF 120'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'262'113