Pressemitteilung
Schweizer Presserat: heidi.news durfte verdeckt ermitteln (Stellungnahme 80/2021)

Schweizer Presserat

25.02.2022, Bern (ots) - Dürfen Medien verdeckt recherchieren, um neue Informationen zu liefern? Gemäss Schweizer Presserat ist dies zulässig, wenn die Informationen von offensichtlichem öffentlichem Interesse sind und sich anders nicht beschaffen lassen.

Im September und Oktober 2020 veröffentlichte "heidi.news" eine achtteilige Reportage mit dem Titel "Au coeur de la complosphère". Sie beschrieb das Leben einer Westschweizer Gruppe sogenannter Verschwörungstheoretiker aus der Innenperspektive. Für seine Recherche machte sich der Journalist mit seinen Gesprächspartnern bekannt, ohne die tatsächlichen Gründe für seine Anwesenheit zu nennen. Sodann verfälschte er verschiedene Elemente seiner Biografie. Die Aktion im Sommer 2020 dauerte fast zwei Monate.

Zwei der in der Artikelserie erwähnten Personen beschwerten sich daraufhin beim Presserat. Sie beanstandeten insbesondere solche Verschleierungsmethoden, die ihrer Meinung nach gegen die Berufsethik verstossen.

Die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" missbilligt zwar die Anwendung "unlauterer Methoden". Sie sieht jedoch Ausnahmen vor, in denen die verdeckte Informationsbeschaffung je nach Umständen als legitimes Mittel zur Recherche erscheint. Dies unter zwei Bedingungen: Die gesammelten Informationen müssen von überwiegendem öffentlichem Interesse sein UND sie wären nicht durch eine fairere Methode zu erlangen.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass im vorliegenden Fall die Berichterstattung aus dem Inneren einer Bewegung von Verschwörungstheoretikern von überwiegendem öffentlichem Interesse ist - insbesondere in Anbetracht des besonderen Kontexts der Pandemie und der Existenz ähnlicher Gruppierungen im Ausland. Weiter urteilt er, dass ein Teil der durch die Reportage gelieferten Informationen ohne die Undercover-Arbeit von "heidi.news" der Öffentlichkeit nicht hätte zugänglich gemacht werden können. Der Rat hat die Beschwerde daher abgewiesen.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch

25.02.2022 | von Schweizer Presserat

--- ENDE Pressemitteilung Schweizer Presserat: heidi.news durfte verdeckt ermitteln (Stellungnahme 80/2021) ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press


Logoregister

Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

Weltkrebstag 2026: Die Präventionslücke in der Schweiz muss geschlossen werden MSD Merck Sharp & Dohme AG, 04.02.2026

IHI Bernex AG: massiver Stellenabbau am Schweizer Standort - Angestellte Schweiz fordert Lösungen Angestellte Schweiz, 04.02.2026

Elektroautos wieder im Vorwärtsgang Bundesamt für Statistik BFS, 04.02.2026

NEWSTICKER - 04.02.2026
20:32 Uhr Blick.ch
Grüsel onaniert in fremden Gärten und klaut Kleider in Niederönz BE: «Wir haben einen Unhold im Dorf!» »

20:22 Uhr 20min
Pizza-Eklat in der Walliserstube: Beizerin schliesst per sofort »

20:12 Uhr SRF
Mehr misshandelte Kinder – Gewalt in der Erziehung – das können Eltern dagegen tun »

18:01 Uhr NZZ
Das WEF untersucht die Epstein-Kontakte seines CEO Börge Brende »

18:01 Uhr Espace Wirtschaft
Analyse zum UBS-Ergebnis: Die UBS schwimmt im Geld, baut aber Stellen ab und klagt über Regulierung. Wie passt das zusammen? »

20
30
31
33
36
38
1
Nächster Jackpot: CHF 8'000'000

14
18
31
35
46
7
11
Nächster Jackpot: CHF 16'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'172'642