Pressemitteilung
STS: Flucht mit dem Heimtier
17.03.2022, Basel (ots) - Flüchtlinge aus der Ukraine bringen auch ihre Heimtiere mit in die Schweiz. Was gilt es dabei zu beachten und worin besteht die konkrete Hilfe des Schweizer Tierschutz STS?
Hunderttausende Menschen aus der Ukraine sind derzeit vor dem verheerenden Krieg Russlands auf der Flucht. Viele haben ihr geliebtes Heimtier mitgenommen. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst den Entscheid des Bundesrates ausdrücklich, eine erleichterte Einreise nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für deren Heimtiere zu ermöglichen. Es muss primär darum gehen, den flüchtenden Menschen, die es bis in die Schweiz geschafft haben, eine gemeinsame Unterbringung mit ihren Heimtieren zu ermöglichen. Mensch und Tier sind traumatisiert und brauchen einander. Sollte eine gemeinsame Unterbringung nicht möglich sein, so bieten der STS und seine Sektionen Pflegeplätze in ihren Tierheimen an. Der Schweizer Tierschutz STS und seine ihm angeschlossenen Sektionen und Tierheime haben dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und dem Staatssekretariat für Migration SEM ihre Unterstützung angeboten und bereiten sich auf die Unterbringung und professionelle Versorgung solcher Tiere vor.
Erste Ukrainerinnen und
Ukrainer sind bereits in der Schweiz angekommen. Der Schweizer Tierschutz STS weist darauf hin,
dass sich Flüchtende mit Hunden oder Katzen über das Formular des BLV (
Pressekontakt:
Dr. sc. nat. Samuel Furrer
Geschäftsführer Fachbereich
Fachstelle Wildtiere
Schweizer Tierschutz STS
Telefon 076 345 14 48
samuel.furrer@tierschutz.com
17.03.2022 | von Schweizer Tierschutz STS
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Über Schweizer Tierschutz STS
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
Quellen:
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