Pressemitteilung
BAK: Die Kultur während der Coronapandemie: Bilanz und Perspektiven

Bundesamt für Kultur (BAK)

14.09.2022, Bern - Der Kultursektor war in den Jahren 2020 und 2021 besonders stark von den Folgen der Corona- Pandemie betroffen. Viele kulturelle Tätigkeiten mussten eingestellt werden oder konnten nur in sehr eingeschränkter Form stattfinden. Die neueste Ausgabe der «Taschenstatistik Kultur in der Schweiz» des Bundesamts für Kultur (BAK) liefert unter anderem einen Überblick über die Unterstützungsleistungen, die der Bund zwischen März 2020 und Ende 2021 zugunsten des Kultursektors erbracht hat.

Im März 2020 hat der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und im Austausch mit der Kulturbranche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für den Kultursektor erlassen. Sie ergänzten die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen und trugen den besonderen Gegebenheiten des Kultursektors Rechnung.

Kulturunternehmen und Kulturschaffende erhielten Ausfallentschädigungen in der Höhe von 447,9 Mio. Franken. Diese wurden je zur Hälfte durch Bund und Kantone finanziert. Professionelle Kulturschaffende konnten zudem Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. Dafür hat der Bund 23,2 Mio. Franken aufgewendet. Auch nichtprofessionelle kulturelle Aktivitäten wurden vom Bund unterstützt: Laienvereine im Kulturbereich erhielten Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt 28,9 Mio. Franken.

Schliesslich wurden Transformationsprojekte von Kulturunternehmen mit insgesamt 57,9 Mio. Franken unterstützt, je zur Hälfte durch den Bund und die Kantone. Ziel dieser Projekte ist, neues Publikum zu gewinnen und strukturelle Neuausrichtungen zu unterstützen, etwa zur Bewältigung des digitalen Wandels. Diese Transformation bleibt auch nach der Krise wichtig. Deshalb werden Bund und Kantone Transformationsprojekte bis Oktober 2023 unterstützen. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wird das BAK zudem eine Bestandsaufnahme zum Publikumsverhalten vornehmen. Die Ergebnisse werden Ende des Jahres vorliegen. Bereits 2020 und 2021 wurden dazu Studien erstellt.

Pandemie hat Wandel im Kulturbereich beschleunigt und verstärkt Die Pandemie verstärkte die Herausforderungen im Kulturbereich. Deutlich wurde etwa die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der verschiedenen Staatsebenen und eines verstärkten Dialogs mit der Kulturbranche. Diese Zusammenarbeit weiter zu optimieren, ist ein Schwerpunkt der Kulturbotschaft für die Jahre 2025-28, die derzeit erarbeitet wird.

Die Pandemie hat auch die prekäre Lage der Kulturschaffenden, insbesondere der freischaffenden, die sich häufig in atypischen Arbeitssituationen befinden, sichtbar gemacht. Das zeigte sich vor allem bei den Anträgen um Nothilfe für Kulturschaffende. Besonders betroffen war dabei die Musikszene, gefolgt von der darstellenden und bildenden Kunst. Die Verbesserung der Arbeitssituation von Kulturschaffenden wird ebenfalls einen Schwerpunkt der kommenden Kulturbotschaft bilden.

Schliesslich zeigte sich in den vergangenen zwei Jahren die Bedeutung der Laienkultur. Dass Blasmusiken, Chöre oder Laientheater nicht mehr proben und auftreten konnten, war einschneidend und bedrohte zum Teil die Existenz dieser Vereine. Davon zeugen die 7000 Unterstützungsgesuche von Laienvereinen während der Pandemie.

Die «Taschenstatistik Kultur in der Schweiz» erscheint in allen vier Landessprachen. Sie kann kostenlos auf der Webseite des Bundesamts für Kultur heruntergeladen werden.


Medienkontakt:
Anne Weibel
Leiterin Kommunikation
Bundesamt für Kultur
anne.weibel@bak.admin.ch
058 462 79 85

14.09.2022 | von Bundesamt für Kultur (BAK)

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Über Bundesamt für Kultur (BAK)

Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.

Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.

Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft




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